Literaturnachweis - Detailanzeige
| Autor/in | Eisenberg, Ulrich |
|---|---|
| Titel | Hochgestufte Herstellung der Voraussetzungen des § 58 a I 1 AufenthG? |
| Quelle | In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik, 43 (2023) 10, S. 359-365 |
| Beigaben | Anmerkungen |
| Sprache | deutsch |
| Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
| ISSN | 0721-5746 |
| Schlagwörter | Psychischer Faktor; Eltern; Eltern-Kind-Beziehung; Abschiebung; Aufenthaltsrecht; Straftat; Strafvollzug; Anhörung; Jugendlicher; Berlin |
| Abstract | Der Senatsbeschluss überwindet das vom VG Berlin bejahte Verbot (§ 60 V AufenthG), die bereits mit Bescheid vom 29.1.2019 auf der Grundlage der vom GBA gegen den Beschwerdeführer in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe verfügte Ausweisung umzusetzen. Von daher läge es nicht fern, wenn die aufwändigen Bemühungen der Senatsverwaltung, eine Abschiebungsanordnung zu erreichen, rechtstatsächlich auf eine Umgebung abzielten. Denn die gerichtliche Kontrolle dieser Anordnung obliegt als einziger Instanz dem BVerwG (§ 50 I Nr. 3 VwGO), und es besteht ein Meinungsstreit zwischen der befassten 25. Kammer des VG und dem BVerwG u. a. hinsichtlich der Geeignetheit diplomatischer Zusicherung der Einhaltung des Folterverbots (Rn. 100). |
| Erfasst von | Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin |
| Update | 2024/3 |