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Autor/inSchraut, Bernhard
TitelJugendschutz und Medien. Zur Verfassungsmaessigkeit des Jugendschutzes im Rundfunk und bei den uebrigen audiovisuellen Medien.
QuelleBaden-Baden: Nomos (1993), 129 S.Verfügbarkeit 
ReiheSchriftenreihe des Archivs fuer Urheber-, Film-, Funk- und Theaterrecht. 113
BeigabenLiteraturangaben 160
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
SchlagwörterVergleichsuntersuchung; Jugend; Bildschirmtext; Fernsehen; Film; Hörfunk; Medien; Medienforschung; Medienpolitik; Rundfunk; Jugendschutz; Video; Videotext; Rechtsgrundlage; Deutschland-BRD
AbstractZiel der Arbeit war die vergleichende Darstellung der deutschen Jugendschutzregelungen fuer die Medien Film, Video, Rundfunk und Textdiener und deren Pruefung an verfassungsrechtlichen Kriterien, insbesondere Art. 5 GG. Dieser breite Ansatz erforderte die Beschraenkung auf das nationale Recht. Bei den einschlaegigen Regelungen handelt es sich insbesondere um §§ 131, 184 StGB, das Gesetz ueber die Verbreitung jugendgefaehrdender Schriften (GjS), §§ 6, 7 Jugendschutzgesetz (JOeSchG) und die Jugendschutzbestimmungen der Rundfunkstaatsvertraege, Landesrundfunk- und Landesmediengesetze. Die Darstellung gibt die ab dem 1. Maerz 1992 geltende Rechtslage wieder, so dass insbesondere der Staatsvertrag ueber den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991, die Landesrundfunk- und Landesmediengesetze der neuen Bundeslaender und der neue - am 1. Maerz 1992 in Kraft getretene - NDR-Staatsvertrag erfasst sind. Die Bekanntmachung des baden-wuerttembergischen Landesmediengesetzes vom 17. Maerz 1993 konnte dagegen keine Beruecksichtigung mehr finden. Sie enthaelt im Vergleich zu der hier wiedergegebenen Fassung allerdings nur eine geaenderte Paragraphenfolge, Literatur und Rechtsprechung wurden bis Ende 1991 beruecksichtigt. Im Ergebnis zeigte sich, dass bei der Gesetzgebung wie bei der Gesetzesanwendung verfassungsrechtliche Aspekte haeufig zugunsten verwaltungs-, medien- und strafrechtlicher Gesichtspunkte zuruecktreten mussten. Daraus folgt teilweise die Verfassungswidrigkeit, teilweise die Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung der jeweiligen Regelung. Ich hoffe, dass mit dieser Arbeit nicht nur die wissenschaftliche Diskussion angeregt wird, sondern - vor allem durch die Regelungsuebersichten, die Auslegungshilfen und weitere Hinweise - auch die Praxis ihren Nutzen daraus ziehen kann. (Vorwort).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1996_(CD)
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