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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Forschungsmethode: anwendungsorientiert, normativ. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, mehrere gesetzliche Regelungen zur Beschaeftigungsfoerderung, die Ende 1989 bzw. Ende 1992 auslaufen, bis Ende 1995 zu verlaengern: - die Erleichterungen beim Abschluss befristeter Arbeitsvertraege, - die unentgeltliche Vermittlung in berufliche Ausbildungsstellen im Auftrag der Bundesanstalt fuer Arbeit, - die Foerderung von Arbeitslosen unter 25 Jahren in berufsvorbereitenden Bildungsmassnahmen ohne Anrechnung von Einkommen bereits nach vier Monaten beitragspflichtiger Beschaeftigung, - die Foerderung der Teilnahme von Arbeitslosen unter 25 Jahren an Vorbereitungslehrgaengen zum nachtraeglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses und an allgemeinbildenden Kursen zum Abbau von beruflich schwerwiegenden Bildungsdefiziten, - die Foerderung der Teilnahme Jugendlicher unter 25 Jahren an beruflichen Bildungsmassnahmen in Teilzeitunterricht durch ein Teil- Unterhaltsgeld, - die Foerderung der Teilnahme an beruflichen Bildungsmassnahmen fuer Arbeitnehmer nach der Betreuung und Erziehung eines Kindes durch ein Teil-Unterhaltsgeld, - die Senkung des Mindestalters fuer die Zuweisung in Massnahmen zur Arbeitsbeschaffung fuer aeltere Arbeitnehmer auf 50 Jahre, - der erleichterte Bezug von Arbeitslosengeld fuer Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und sich verpflichten, zum fruehestmoeglichen Zeitpunkt Altersruhegeld zu beantragen, - die Verlaengerung der Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe, - die Verlaengerung der zulaessigen Hoechstdauer fuer die Arbeitnehmerueberlassung auf sechs Monate, - die Doppel- und Mehrfachanrechnung von schwerbehinderten Auszubildenden auf Pflichtplaetze. (IAB2).
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Standortunabhängige Dienste
0722-8333
Entwurf eines Gesetzes zur Verlaengerung beschaeftigungsfoerdernder Vorschriften (Beschaeftigungsfoerderungsgesetz 1990 - BeschFG 1990). 1989.
2194458
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