Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/inn/en | Babyesiza, Akiiki; Berthold, Christian |
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Institution | Centrum für Hochschulentwicklung |
Titel | Tatsächliche Hochschulautonomie am Beispiel der finanziellen Steuerung der Hochschulen in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. |
Quelle | Gütersloh (2018), 42 S.
PDF als Volltext |
Reihe | Arbeitspapier / Centrum für Hochschulentwicklung. 206 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; gedruckt; Monographie |
ISSN | 1862-7188 |
ISBN | 978-3-941927-94-0 |
Schlagwörter | Brandenburg; Nordrhein-Westfalen |
Abstract | In der Vergangenheit wurden fast überall Reformen angeregt, die den Hochschulen mehr Autonomie zuweisen sollten. Hochschulen sollten stärker selbst über ihre Prozesse und Strukturen entscheiden können. Zu den an die Hochschulen übertragenen formalen Entscheidungsrechten gehörten auch und insbesondere solche, die sich auf Regelungs- und Entscheidungsgegenstände des Hochschulhaushalts beziehen. Deshalb lautet die zentrale Frage der Untersuchung: Wie beeinflussen Entscheidungsrechte und Instrumente der Finanzautonomie im Zusammenwirken mit anderen politischen, rechtlichen, finanziellen, organisationalen, individuellen und informellen Regelsystemen die strategische Handlungsfähigkeit von Hochschulen? Dafür wurde mit Brandenburg und Nordrhein-Westfalen jeweils ein Bundesland mit niedriger und hoher formaler Finanzautonomie ausgewählt. Auch wenn sich die Bundesländer in der Gewährung von Entscheidungsrechten im Bereich der Finanzen und zum Teil auch in der Wahrnehmung von Handlungsbeschränkungen unterscheiden, werden einige übergreifende Themen deutlich: 1. Konterkariert werden die formal gewährten Entscheidungsrechte und der finanzielle Handlungsspielraum von Hochschulen zum Teil durch politische Setzungen zur Finanzierung (Nordrhein-Westfalen) und durch einen nicht geregelten Übergangsprozess von Hochschulverträgen, der keine langfristige Planung zulässt (Brandenburg). 2. Formale Regelwerke wie die Lehrverpflichtungsverordnung, der Stellenplan und die Kapazitätsverordnung konterkarieren die Hochschulautonomie und die Finanzautonomie indirekt. 3. Zahlreiche nicht-hochschulspezifische Gesetze (Steuerrecht, Arbeitsrecht etc.) erhöhen den Bürokratieaufwand an Hochschulen, da die Konsequenzen ihrer Anwendung auf Wissenschaftseinrichtungen nicht gebührend im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt wurden und diese daher nicht wissenschaftsadäquat sind. 4. Durch Umschichtungen aus der staatlichen Grundfinanzierung in die programmartige Sonderfinanzierung findet eine Rücknahme von schon gewährten finanziellen Freiheiten statt. Das erhöhte Zweitmittelaufkommen ist im 'Hochautonomieland' Nordrhein-Westfalen ein größerer Faktor als im 'Niedrigautonomieland' Brandenburg. Hochschulpaktmittel jedoch haben eine deutliche handlungserweiternde Wirkung. 5. Im Falle der Rücklagefähigkeit von Mitteln wird deutlich, dass auch politische Faktoren formal gewährte Entscheidungsrechte konterkarieren können. Einerseits geht die Möglichkeit, Rücklagen zu bilden auf politische Reformen zurück, andererseits sind es politische Akteure, die die Bildung von Rücklagen oft kritisch einschätzen. Am Schluss der Untersuchung werden Handlungsempfehlungen gegeben. (HoF/Text übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 2018/4 |