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Autor/inRixen, Stephan
TitelBildung - (k)ein Thema der Dienstleistungsrichtlinie?
QuelleAus: Odendahl, Kerstin (Hrsg.): Europäische (Bildungs-)Union. Berlin: BWV, Berliner Wiss.-Verl. (2011) S. 183-203Verfügbarkeit 
ReiheRecht der Jugend und des Bildungswesens - Bücher. 2. RdJB-Bücher
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN3-8305-1754-8; 978-3-8305-1754-2
SchlagwörterBildung; Bildungsrecht; Europäisches Gemeinschaftsrecht; Soziale Dienste; Sozialpolitik; Staatsrecht; Dienstleistung; Richtlinien; Zuständigkeit; Europäische Union
AbstractBildung ist ein Thema der Europäischen Union (EU), allerdings, kompetenziell betrachtet, nur ein Randthema. Die EU ist eben nicht in erster Linie eine Bildungsunion, sondern - aller europapolitischen Rhetorik zum Trotz - auch nach dem gegenwärtigen Stand der Integration zuallererst eine Union zur Optimierung supranationaler ökonomischer Funktionszusammenhänge. Nicht-ökonomische Ziele der EU, namentlich die Profilierung eines "sozialen Europas", werden dadurch nicht unwichtig. Aber sie bleiben, realistisch betrachtet, durch die Absicht der Mitgliedstaaten vermittelt, über die "Konvergenz ihrer Volkswirtschaften" die Einheit des europäischen Wirtschaftsraums zu stärken. Gegenstand dieses ökonomischen Konvergenz- und Einheitsdrangs kann auch die "Bildung" sein. Lässt sie sich als Bildungsdienstleistung qualifizieren, wird sie zum ökonomisierbaren Gut. Ist "Bildung" in dieser Perspektive - zumindest auch - ein Wirtschaftsgut, so lassen sich die überschaubaren Kompetenzen der EU im Bildungsbereich (Art. 165, Art. 166 AEUV) im Ergebnis erweitern. Es geht dann nicht mehr um die Aktivierung einer spezifisch bildungspolitischen Randkompetenz der EU, sondern um die Kernkompetenz der EU: einen "Raum ohne Binnengrenzen", den "Binnenmarkt" zu schaffen, auf dem (auch) der "freie Verkehr von [...] Dienstleistungen" gewährleistet ist, auch jener Dienstleistungen, die Bildungsprozesse und Bildungserfolge ermöglichen. Vor diesem Hintergrund darf man hoffen, dass sich der Ort des Wirtschaftsgutes "Bildung" im ökonomiezentrierten Regulierungsregime der EU mithilfe der sog. Dienstleistungsrichtlinie genauer markieren lässt. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2012/2
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