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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inn/enBechtel, Mark; Lattke, Susanne
TitelÜberwiegend "soft law".
Instrumente und Grenzen europäischen Bildungsrechts.
QuelleIn: DIE-Zeitschrift für Erwachsenenbildung, (2005) 3, S. 30-32
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-3164
SchlagwörterBildungspolitik; Bildungsrecht; Weiterbildungsrecht; Gesetzgebung; Weiterbildung; Erwachsenenbildung; Zukunft; Europäische Union
AbstractDie Europäische Union hat nur einen subsidiären Bildungsauftrag. Von daher verwundert es nicht, wenn es im gemeinschaftlichen Primärrecht keine Verordnungen und Richtlinien für den Bildungsbereich gibt. Allerdings gibt es aus anderen Politikfeldern heraus die Bildung tangierendes Primärrecht. Im wesentlichen bedient sich die Europäische Union weicher Rechtsvorschriften wie Beschlüssen zu Förderprogrammen, Empfehlungen, Stellungnahmen oder Verlautbarungen. Im Rahmen der Methode der "Offenen Koordinierung" kann allerdings erheblicher und zunehmender Druck auf die nationalen Politiken ausgeübt werden.
Erfasst vonDeutsches Institut für Erwachsenenbildung - Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen, Bonn
Update2006/1
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