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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Beschluss des Rates und der Kommission vom 19. Dezember 1994 ueber den Abschluss des Europa-Abkommens zwischen den Europaeischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits.
Das Europaabkommen zwischen den Europaeischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits enthaelt den Artikel 77, der die Zusammenarbeit der Vertragsparteien auf den Gebieten der allgemeinen und der beruflichen Bildung regeln soll. Ein wesentliches Ziel besteht darin, das Niveau der Allgemeinbildung und der beruflichen Qualifiaktionen in der Slowakischen Republik gemaess den Interessen dieses Landes anzuheben. Die Zusammenarbeit umfasst u. a. folgende Bereiche: - Erstausbildung, Ausbildung am Arbeitsplatz und Umschulung, insbesondere auf noch festzulegenden vorrangigen Gebieten; - Zusammenarbeit zwischen Universitaeten, zwischen Universitaeten und Firmen und Mobilitaetsmassnahmen fuer Lehrer, Schueler und Studenten, Verwaltungskraefte und Jugendliche; - Foerderung der Lehrtaetigkeit im Bereich der europaeischen Studien an geeigneten Lehranstalten. (DIPF/Ba.).
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Standortunabhängige Dienste
0376-9453
Beschluss des Rates und der Kommission vom 19. Dezember 1994 ueber den Abschluss des Europa-Abkommens zwischen den Europaeischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits. 1994.
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