Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Deutschland / Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung |
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Titel | Bericht der Bundesregierung über die Situation behinderter und schwerbehinderter Frauen und Männer auf dem Ausbildungsstellenmarkt. |
Quelle | Berlin (2005), 85 S.; 1119 KB
PDF als Volltext |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; Monographie; Graue Literatur |
Schlagwörter | Bildung; Bildungschance; Chancengleichheit; Sozialgesetzgebung; Sozialpolitik; Berufsausbildung; Ausbildungsförderung; Ausbildungsplatzangebot; Ausbildungsplatzbilanz; Duales Ausbildungssystem; Betriebliche Berufsausbildung; Überbetriebliche Ausbildung; Ausbildungssituation; Behinderung; Berufliche Rehabilitation; Schwerbehinderung; Berufsbildungswerk; Werkstatt für Behinderte; Behinderter; Schwerbehinderter |
Abstract | "Behinderte Menschen sollen am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft wie nicht behinderte Menschen teilhaben können. Eine Ausbildung im dualen System, wie sie für nicht behinderte Menschen die Regel ist, ist deshalb auch für sie das vorrangige Ziel. Die Versorgung behinderter Jugendlicher mit Berufsausbildungsstellen in Deutschland ist sehr gut: Im Ausbildungsjahr 2003/2004 konnte die Bundesagentur für Arbeit 72,9 Prozent der behinderten jugendlichen Bewerber in Ausbildungsstellen und 24,5 Prozent in Alternativangebote, z. B. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, vermitteln. Das führt zu einer sehr hohen Versorgungsquote der behinderten Bewerber von 97,4 Prozent. Dieses Ergebnis zeigt, dass die Berufsausbildung behinderter junger Frauen und Männer auf einem breiten Fundament steht: Bereits in der Schule berät die Bundesagentur für Arbeit, unterstützt von Integrationsfachdiensten, behinderte Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern individuell über die Möglichkeiten einer Berufsausbildung. Für behinderte Jugendliche, die beim Verlassen der Schule noch nicht ausbildungsreif sind, bietet die Bundesagentur für Arbeit gezielt berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen an. Arbeitgeber, die behinderte Menschen ausbilden, können staatliche Zuschüsse erhalten, insbesondere zu den Ausbildungskosten und für die behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes. Ist eine Ausbildung im dualen System wegen Art oder Schwere der Behinderung trotz der staatlichen Zuschüsse nicht erreichbar, stehen den behinderten Menschen andere, auf ihre Behinderung abgestimmte Angebote zur Verfügung. In erster Linie sind dies wohnortnahe berufliche Rehabilitationseinrichtungen und Berufsbildungswerke. Das gute Ergebnis bei der Versorgung behinderter Bewerber ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass es diese außerbetrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten gibt. Mindestens die Hälfte der behinderten Jugendlichen wird außerbetrieblich ausgebildet. Die außerbetriebliche Ausbildung erfolgt auf einem anerkannt hohen Niveau. Wegen fehlender Betriebsnähe ist es jedoch für diese Jugendlichen trotz erfolgreich abgeschlossener Ausbildung oftmals schwierig, einen Arbeitsplatz zu finden. Hier setzt das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23. April 2004 an: Um die Zahl der betrieblichen Ausbildungen zu erhöhen, wurden die Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber verbessert und das Beratungs- und Unterstützungsangebot verstärkt. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen für die sog. 'verzahnte Ausbildung' verbessert. Dies ist eine besondere Form der außerbetrieblichen Ausbildung, in der die Jugendlichen möglichst umfängliche Teile ihrer Ausbildung in Partnerunternehmen absolvieren. Dadurch erhöht sich die Betriebsnähe ihrer Ausbildung, so dass sie es später leichter haben, im Beruf Fuß zu fassen. Denn wenn die Jugendlichen im Betrieb bereits bekannt sind, erhöhen sich ihre Chancen, nach Abschluss der Ausbildung übernommen zu werden. Damit die gesetzlichen Regelungen und Neuerungen in das Bewusstsein der Beteiligten eingehen und gelebt werden, hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Initiative 'job - Jobs ohne Barrieren' ins Leben gerufen. Ein Schwerpunkt der Initiative ist die Ausbildung behinderter Jugendlicher. Unternehmen sollen motiviert werden, verstärkt auch Jugendliche mit Behinderungen auszubilden. Sowohl auf der Auftaktveranstaltung der Initiative im September 2004 als auch auf der Schwerpunktveranstaltung 'Ausbildung' im März 2005 haben Unternehmensvertreter in beeindruckender Weise gezeigt, wie Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen möglich ist, wenn man nur will. So zieht sich der Satz 'Wollen muss man!' wie ein roter Faden durch die Initiative. Auch in Broschüren und im Internet des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung werden Beispiele von Arbeitgebern bekannt gemacht, die mit der Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen gute Erfahrungen gemacht haben. Daneben fördert die Initiative innovative Projekte auf dem Gebiet der Ausbildung behinderter Frauen und Männer. Die Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung hilft, bestehende Vorbehalte abzubauen und zeigt, dass auch bei schwieriger Arbeitsmarktlage eine erfolgreiche Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben möglich ist." Die Untersuchung enthält quantitative Daten. Forschungsmethode: Dokumentation. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 2002 bis 2004. (Autorenreferat, IAB-Doku). |
Erfasst von | Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg |
Update | 2006/3 |