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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Die Beziehungen von Lehrerkollegium, Schulleitung und Schulaufsichtsbehoerde lassen sich als Dreiecksverhaeltnis darstellen, in dem Aufgaben und Rechte nach einer Art 'Nullsummenspiel' verteilt sind: je mehr Rechte der einen Seite zukommen, ueber desto weniger Rechte verfuegen die anderen Seiten. So lassen sich, wie gezeigt ist, die Kompetenzen des Schulleiters an acht Kriterien festmachen, die in den Bundeslaendern verschieden geregelt sind. Zur Frage des Selbstverstaendnisses der Schulleitung und Schulraete werden Ergebnisse vorgestellt, die im Rahmen eines Projekts im Max-Planck- Institut fuer Bildungsforschung erarbeitet wurden und zum Teil gemeinsame, zum Teil aber unterschiedliche Orientierungen von Schulleitern und Schulraeten erkennen lassen. Eine Auswahl von elf Statements zu Aufgaben und Rolle des Schulleiters wird diskutiert, die gemeinsame Orientierungen, unterschiedliche und stark abweichende Beurteilungen durch Schulleiter und Schulaufsichtsbeamten erkennen lassen, wobei der Doppelcharakter der letzteren als erfahrene Paedagogen und als Dienstvorgesetzte besondere Beruecksichtigung findet.
Erfasst von
Hessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update
1996_(CD)
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Standortunabhängige Dienste
0341-8235
Nevermann, Knut: Zur Kooperation zwischen Schulaufsicht und Schule. 1986.
2138925
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