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"In der Bundesrepublik Deutschland ist nicht eine zentrale Stelle, z. B. der Staat, für die Finanzierung der Weiterbildung zuständig, sondern die Weiterbildungsfinanzierung lässt sich als Mischform charakterisieren. An ihr sind Bund, Länder und Kommunen (öffentliche Haushalte), die Bundesanstalt für Arbeit, Unternehmen und private Haushalte beteiligt. Dabei unterliegt nicht nur das Gesamtsystem dem Prinzip der Mischfinanzierung. Auch einzelne Massnahmen werden von unterschiedlichen Finanziers gefördert. So wird z. B. ein Kurs an einer Volkshochschule über Teilnehmergebühren, kommunale Zuschüsse, Landeszuschüsse und weitere Einnahmen finanziert. Die Informationslage zur Finanzierung der Weiterbildung ist lückenhaft. Nur die Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit und der öffentlichen Hand sind in Haushalten und Statistik dokumentiert. Die Angaben über die Ausgaben der Teilnehmer und der Betriebe für Weiterbildung sind zum einen Schätzungen und werden zum anderen kontrovers diskutiert, da ihnen unterschiedliche Kostenerfassungskonzepte zugrunde liegen. Teilbereiche der Weiterbildungsförderung sind gesetzlich geregelt, wobei aber der Anteil der öffentlichen Finanzierung je nach Bildungsteilsystem und auch innerhalb der Systeme variiert. Gesetzlich geregelt sind 1. die Förderung der allgemeinen Weiterbildung bzw. Erwachsenenbildung nach den Weiterbildungs-/Erwachsenenbildungsgesetzen der Länder, 2. die Finanzierung eines Teilbereichs der beruflichen Weiterbildung nach dem Sozialgesetzbuch III und 3. die Bezuschussung von Aufstiegsfortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Die Finanzierung der Weiterbildung durch private Haushalte und Unternehmen unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland keinen gesetzlichen Bestimmungen." Forschungsmethode: empirisch. (Autorenreferat).
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Wennemann, Martina: Finanzierung der Weiterbildung. .
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