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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inMueller-Westing
TitelDas Amt des Beauftragten der Bundesregierung fuer die Belange der Behinderten.
QuelleIn: Behindertenrecht, 23 (1984) 1, S. 1-3Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0341-3888
SchlagwörterSozialgesetzgebung; Rechtsgrundlage; Arbeitsrecht; Kündigung; Schwerbehinderung; Theoretische Schrift; Behinderter
AbstractIm Rahmen der Pruefung von Paragraph 18 Schwerbehindertengesetz ist von der Hauptfuersorgestelle mindestens eine Evidenzkontrolle dahingehend vorzunehmen, ob ein wichtiger Grund im Sinne von Paragraph 626 BGB vorliegt. Lehnt die Hauptfuersorgestelle die Erteilung der Zustimmung ab, weil ein wichtiger Grund offensichtlich nicht vorliegt, eruebrigt sich das ansonsten folgende Kuendigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht.
Erfasst vonHessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update1996_(CD)
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