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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inOstendorf, Heribert
TitelDas erste Aenderungsgesetz zum JGG-nur ein erster Schritt zur Aenderung des Jugendstrafrechts.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 40 (1992) 1, S. 2-11Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterJugendgerichtsgesetz; Strafrecht
AbstractWichtig im neuen JGG erscheinen u. a. folgende Punkte: Staerkung der informellen Reaktionsmoeglichkeiten des Jugendrichters, mit Betreuungsweisungen, sozialen Trainingskursen und Taeter-Opfer- Ausgleich, die Verschaerfung der Voraussetzungen fuer die Anordnungen von Ungehorsamsarbeit, Beschraenkung des Freizeitarrests auf zwei statt bisher vier Freizeiten, Abschaffung der unbestimmten Jugendstrafe, Erweiterung der Strafaussetzung zur Bewaehrung bei Jugendstrafen, Haftunterscheidungshilfe zur Vermeindung bzw. Abkuerzung von Erziehungsheim, auch zur Vermeidung von U-Haft sowie Einschraenkung der U- Haft gegen Jugendliche. Der Grundsatz scheint zu sein, strafrechtlicher Einsatz ist bei Heranwachsenden und Jugendlichen auf das unbedingt Notwendige einzugrenzen.
Erfasst vonDeutsches Jugendinstitut, München
Update1994_(CD)
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