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Autor/inPreißler, Ulrike
TitelDie Besoldung der Juniorprofessur.
W1 und Zulagemöglichkeiten bei Bund und Ländern.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 29 (2022) 2, S. 122-124Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterBesoldung; Föderalismus; Gesetz; Leistungszulage; Hochschullehrerbesoldung; Leistungsanreiz; Materieller Anreiz; Funktionsträger; Juniorprofessor; Deutschland
AbstractSeit der Föderalismusreform wird auch die Besoldung der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren durch die einzelnen Besoldungsordnungen der Länder und beim Bund geregelt. Die Tabelle zeigt die Höhe der einzelnen Grundgehälter. Hier wird schon deutlich, dass die Höhe je nach Dienstherr differiert und - vergleichbar zu den W2- und W3-Grundgehältern - auch bei den W1-Grundgehältern ein Süd-Nord-Gefälle zu konstatieren ist. Spitzenreiter ist Baden-Württemberg mit einem monatlichen W1-Grundgehalt in Höhe von 5.301 Euro. Das Schlusslicht ist Hessen mit einem W1-Grundgehalt in Höhe von 4.557 Euro. Das macht einen Unterschied von 744 Euro aus. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2022/3
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