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Autor/inWiese, Kirsten
TitelNoch immer keine Lehrerin mit Kopftuch in Berlin.
Zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. August 2020 - Schadensersatz für eine muslimische Lehramtsbewerberin wegen Nicht-Einstellung aufgrund des Kopftuchs.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 69 (2021) 3, S. 323-338Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312; 2366-6749
SchlagwörterLehrerin; Rechtsprechung; Islam; Kopftuch; Muslimin; Berlin; Deutschland
AbstractIm Mittelpunkt des Beitrages steht ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27. August 2020. Das BAG hat das Land Berlin dazu verurteilt, Schadensersatz an eine Muslimin zu zahlen, die wegen ihres Kopftuches nicht in den Lehramtsdienst eingestellt worden ist. Der Schadensersatzanspruch ergab sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Im Kern hatte das BAG darüber zu entscheiden, ob aufgrund des Berliner Neutralitätsgesetzes das Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke im Schuldienst weiterhin pauschal verboten werden darf. Die Autorin skizziert zunächst die Rechtslage zum Kopftuch in öffentlichen und privaten Beschäftigungsverhältnissen, insbesondere das kürzlich verabschiedete Gesetz zum Erscheinungsbild von Beamt:innen. Sodann wird die Argumentation des BAG im Urteil vom 27. August 2020 aufgezeigt und anschließend dargestellt, warum das Urteil verfassungs- und europarechtlich überzeugt. Die Autorin argumentiert, dass das BAG zu Recht den Vorgaben des BVerfG von 2015 folgt und entgegen der Meinung des Landes Berlin das Verfahren nicht dem EuGH hätte vorlegen müssen. Die politischen Reaktionen auf das BAG-Urteil in Berlin sowie die möglichen Änderungen des Berliner Neutralitätsgesetzes werden anschließend aufgezeigt. Zuletzt wird im Fazit vertreten, dass trotz des Frauen-diskriminierenden Bedeutungsgehaltes des Kopftuches ein liberaler staatlicher und gesellschaftlicher Umgang mit diesem Kleidungsstück, auch im öffentlichen Dienst, geboten ist. (DIPF/Orig.).

The author writes about a decision of the Federal Labour Court from August 27th, 2020. The court ruled, that the state of Berlin hast o pay damages to a Muslim woman, who had not been employed as a teacher because of her wearing a headscarf. The claim for damages was prescribed by the General Equal Treatment Act (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). The focus of the Court's decision was whether Berlin in accordance with its neutrality law (Neutralitätsgesetz) may continue to prohibit the wearing of religious garments and symbols in the teaching profession. This question was raised after the Federal Constitutional Court ruled in 2015 that female teachers in North Rhine-Westphalia could not be banned across the board from wearing headscarves. The author first outlines the legal situation of women wearing headscarves in public and private employment. The argumentation of the Federal Labour Court in its judgement of 27 August 2020 is then presented, followed by an explanation of why the judgement is convincing in terms of constitutional and European law. The author argues that despite the discriminatory significance of the headscarf for women, a liberal governmental and societal approach to this garment is necessary, also in public service. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2022/1
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