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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionDeutschland / Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Deutschland / Deutscher Bundestag / Fraktion der FDP
TitelAssistierte Ausbildung als Instrument der Arbeitsförderung für junge Menschen mit Behinderung.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/30194).
QuelleBerlin: Deutscher Bundestag (2021), S. 1-12
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ReiheDrucksache / Deutscher Bundestag. Dr. 19/30752 v. 15.06.2021
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
SchlagwörterErfolg; Bildungsträger; Arbeitsförderung; Bundesland; Ausbildung; Ausbildungsbegleitende Hilfe; Ausbildungsförderung; Betriebliche Berufsausbildung; Behinderung; Abbruch; Assistenz; Auftragsvergabe; Entwicklung; Regionaler Vergleich; Jugendlicher; Rehabilitand
AbstractIm Mittelpunkt der Assistierten Ausbildung für junge Menschen mit Behinderung steht das Ziel, nach der Berufsvorbereitung eine betriebliche Ausbildung zu beginnen bzw. die Berufsausbildung mit Erfolg zu Ende zu bringen. Die Hilfe beim Lernen und die Vorbereitung auf Prüfungen sind hierbei wichtige Elemente, die mit Hilfe eines fest zugeteilten und als Bezugsperson fungierenden Ausbildungsbetreuers eines Bildungsträgers durchgeführt werden. Für die Maßnahmen der Assistierten Ausbildung ist das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes notwendig. Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet, ob eine Assistierte Ausbildung infrage kommt. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage gibt die Bundesregierung Auskunft über Umsetzung der Assistierten Ausbildung. Im Zeitraum Januar 2015 bis August 2020 gab es, nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, rund 47.800 Eintritte von Teilnehmenden in die Assistierte Ausbildung. Es erfolgt einer Auflistung nach Bundesländern und dem Anteil von Rehabilitanden sowie eine Übersicht über die Träger. Forschungsmethode: Dokumentation. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 2015-2020. (IAB).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2022/1
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