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Autor/inReimer, Franz
TitelDer verfassungsrechtliche Schulbegriff: neuer Wein in neue Schläuche!
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 69 (2021) 1, S. 58-77Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312; 2366-6749
SchlagwörterMethode; Begriff; Schule; Schulrecht; Grundgesetz; Grundrechte; Rechtsgrundlage; Verfassungsrecht; Definition; Interpretation; Reform; Selbstverständnis; Stellungnahme; Terminologie; Institution; Baden-Württemberg; Deutschland; Hessen
AbstractDer bundesverfassungsrechtliche Schulbegriff bedarf der Neubestimmung. Schule im Sinne des Art. 7 GG ist eine auf Dauer ausgerichtete, von bestimmten Personen unabhängige Einrichtung, die auf grundständige Bildung zielt und dafür ein strukturiertes, zusammenhängendes Bildungsprogramm anbietet. (DIPF/Orig.).

To define "school" as a constitutional term needs a fresh and unbiased scrutiny. "School" as used in Article 7 (German) Basic Law can best be defined as an institution aiming at basal education, offering a structured and coherent learning programme. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2021/4
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