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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inn/enHoffmann, Ulrike; Fegert, Jörg M.; Jud, Andreas; Clemens, Vera; Rassenhofer, Miriam
TitelSchutz vor Gewalt und Übergriffen in medizinischen Institutionen - Ursachen, Häufigkeiten und Implikationen für die Praxis.
QuelleIn: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie, 70 (2021) 1, S. 64-83Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0032-7034; 2196-8225
DOI10.13109/prkk.2021.70.1.64
SchlagwörterKindesmisshandlung; Gesundheitsdienst; Sexuelle Gewalt; Qualitätskontrolle; Jugendhilfe; Krankenhausprogramm; Missbrauch; Standard; Patient
AbstractBekannt gewordene Fälle von (sexuellen) Übergriffen in Institutionen sowie die Ergebnisse von Befragungen dazu zeigen, dass es auch in medizinischen Einrichtungen Fälle von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, aber auch gegen erwachsene Patientinnen und Patienten gibt. Zu den Häufigkeiten gibt es erst wenige Untersuchungen mit uneinheitlichen Ergebnissen. Die bekannt gewordenen Fälle zeigen aber, dass medizinische Einrichtungen systemische Gefährdungsfaktoren für solche Übergriffe aufweisen. Auf der anderen Seite haben sie im Kinderschutz auch eine wichtige Funktion, da viele von Misshandlung und sexuellem Missbrauch betroffene Kinder und Jugendliche in Kontakt zum medizinischen System kommen. Es ist notwendig, dass sich medizinische Einrichtungen mit dieser Problematik auseinandersetzen und Schutzkonzepte entwickeln. Ein Schutzkonzept ist ein System von Maßnahmen, die für einen besseren Schutz vor (sexuellen) Übergriffen in der Organisation sorgen. Hierzu gehören eine Analyse der Gefährdungsfaktoren, strukturelle Veränderungen, die Erstellung von Ablaufplänen und die Entwicklung einer institutionellen Haltung, dass Übergriffe nicht geduldet werden. Auch wenn die Entwicklung von Schutzkonzepten Zeit und Ressourcen benötigt, bringt sie für Institutionen viele Vorteile, wie zum Beispiel ein erhöhtes Sicherheitsgefühl für die Fachkräfte, weil diese somit wissen, wie im konkreten Fall vorgegangen werden muss. Mit der Verankerung der Verpflichtung zur Erstellung von Schutzkonzepten in der Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) müssen sich nun alle Kliniken und Praxen auf den Weg machen, entsprechende Konzepte zu entwickeln. (ZPID).
Erfasst vonLeibniz-Institut für Psychologie, Trier
Update2021/3
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