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Autor/inGruber, Joachim
TitelDie Umrechnung von an ausländischen Schulen erzielten Noten, dargestellt am Beispiel der Europäischen Schulen.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 68 (2020) 2, S. 258-265Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312; 2366-6749
SchlagwörterAnpassung; Gleichstellung; Europäische Schule; Auslandsschule; Schulbildung; Schulnote; Beispiel; Rechtsgrundlage; Verfassungsrecht; Einflussfaktor; Qualität; Verfahren; Europäische Union; Deutschland
AbstractDie Umrechnung von Noten, die außerhalb des deutschen Schulsystems erzielt wurden, ist spezialgesetzlich nicht geregelt. Die zuständigen Behörden müssen bei der Umrechnung allerdings den verfassungsrechtlich garantierten Gleichbehandlungsgrundsatz und unionsrechtliche Vorgaben beachten. Im Folgenden wird die Rechtslage anhand eines konkreten Falles erörtert, bei dem das Recht der Europäischen Union eine besondere Rolle spielt, nämlich den Europäischen Schulen. (DIPF/Orig.).

The conversion of grades obtained outside the German educational system is not regulated by a specific provision. Nevertheless, the competent public authorities must observe the constitutionally guaranteed principle of equal treatment and the law of the European Union. This contribution discusses the legal situation, against the background of a concrete example, namely European Schools, in which the law of the European Union plays a special role. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2021/3
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