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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inRoll, Sigmar
TitelWer zu spät prüfen lässt, der riskiert Maßnahmen der Aufsicht.
Das Zusammenspiel der Jugendmedienschutzkontrolle im Fernsehen.
QuelleIn: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis, 66 (2021) 1, S. 27-32Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1865-9330
SchlagwörterEntwicklungsstörung; Jugend; Fernsehen; Medien; Jugendschutz; Staatsvertrag; Selbstkontrolle; Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen
AbstractDer 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat - im Rahmen einer sog. Nichtzulassungsbeschwerde - bestätigt, dass sich die sog. Privilegierung (d.h. Schutz vor aufsichtlichen Maßnahmen, solange der Beurteilungsspielraum nicht überschritten ist) bei vorlagefähigen Fernsehsendungen auf eine Vorlage bei der Freiwilligen Selbstkontrolle vor der Erstausstrahlung beschränkt (Beschluss vom 01.09.2020, Az. 7 ZB 18.1183). Im Fokus steht ein konkreter Fall, in dem die KJM eine Prüfgruppe mit einer ausgestrahlten Sendung befasst hat, die einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 JMStV in Form einer Entwicklungsbeeinträchtigung für unter Zwölfjährige feststellte und die verwaltungsrechtliche Maßnahme einer Beanstandung empfahl. Der Beitrag findet sich online unter http://www.bag-jugendschutz.de/recht_rechtsprechung_jugendschutz.html.
Erfasst vonBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update2021/3
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