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Autor/inWapler, Friederike
TitelUmsetzung und Anwendung der Kinderrechtskonvention in Deutschland.
Eine Untersuchung am Beispiel des Kindeswohlprinzips (Art. 3 Abs. 2 KRK) und der Beteiligungsrechte (Art. 12 KRK).
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 67 (2019) 3, S. 252-273Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterKindeswohl; Deutschland; Gesetzgebung; Kind; Kindeswohl; Meinungsbildung; Schulrecht; Verfassungsrecht; Völkerrecht; Rechtsprechung; Zielgruppe; Mitwirkung; Verfahren; Kinderrechtskonvention; Kind; Schulrecht; Gesetzgebung; Mitwirkung; Rechtsgrundlage; Rechtsprechung; Verfassungsrecht; Völkerrecht; Kinder- und Jugendhilfegesetz; Meinungsbildung; Richtlinien; Umsetzung; Verfahren; Zielgruppe; Deutschland
AbstractDas "Übereinkommen über die Rechte des Kindes", kurz: die UN-Kinderrechtskonvention, wurde vor fast genau 20 Jahren, am 20. November 1989, von der UN-Generalsversammlung angenommen. Dies ist der äußere Anlass für die Autorin, sich mit der Umsetzung dieser völkerrechtlich verbindlichen und nach der Ratifizierung in Deutschland als innerstaatliches Recht geltenden Konvention zu befassen. Dass die Konvention in Deutschland nach wie vor wenig Beachtung findet, dass die Anwendung und Einbeziehung der Vorgaben der Konvention nach wie vor in Deutschland nicht hinreichend gelingt, dies zeigt der fundierte und eine Vielzahl von Einzelfällen benennende Beitrag deutlich auf. Gerade im Zusammenhang mit politischen Debatten um eine Stärkung der Kinderrechte, möglicherweise auch durch Aufnahme einer eigenen Vorschrift in die Verfassung, scheint es geboten, sich verstärkt auch mit dem schon Vorhandenen zu befassen, nämlich der UN-Kinderrechtskonvention. Dazu trägt der Beitrag nachdrücklich bei. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2020/3
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