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Autor/inMüller, Andreas
TitelSchulrecht mal anders!
Die wichtigsten Fälle zum Schulordnungs- und Haftungsrecht in NRW. [1. Auflage].
QuelleKöln: Carl Link (2018), XIII, 171 S.Verfügbarkeit 
ReiheHandlungsfeld: Recht
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISBN3-556-07352-8; 978-3-556-07352-0
SchlagwörterErziehung; Erziehungsmittel; Strafe; Verbale Aggression; Schule; Schulrecht; Schulordnung; Aufsichtspflicht; Schulalltag; Disziplin (Ordnung); Disziplinarmaßnahme; Mobbing; Beispiel; Inklusion; Rechtsschutz; Strafrecht; Verwaltungsrecht; Haftung; Behinderung; Ordnung; Praxisbezug; Zuständigkeit; Deutschland; Nordrhein-Westfalen
AbstractLehrer und Schulleiter stehen im Alltag vor der Herausforderung, auf das Fehlverhalten von Schülern angemessen reagieren zu müssen. Das nordrhein-westfälische Schulgesetz gibt ihnen hierfür zahlreiche erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen an die Hand. Die zentralen Regelungen für diesen Bereich enthält § 53 SchulG. Für die Verhängung einer der dort genannten Maßnahme wie beispielsweise die Androhung der Schulentlassung müssen zunächst bestimmte formelle Voraussetzungen beachtet werden. [...] Daneben müssen erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen auch in materieller Hinsicht, das heißt in der Sache rechtmäßig sein. [...] Der Verfasser zeigt [...] auf, wie Rechtsfehler vermieden werden können. Dazu werden beispielhaft mehrere Fälle sowie die dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen dargestellt und Praxistipps gegeben. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen Schulen auf "neuartige" Pflichtverletzungen, wie beispielsweise Beleidigungen gegenüber Mitschülern und Lehrern in sozialen Netzwerken reagieren können (sog. Cybermobbing). Im Übrigen wird noch die Inklusion, also der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung, in den Blick genommen und aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen Regelschulen ein Fehlverhalten von Schülern ahnden können, die einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben und deren Pflichtverletzungen etwa auch auf Beeinträchtigungen der "emotionalen und sozialen Entwicklung" zurückzuführen sind. (Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2020/2
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