Suche

Wo soll gesucht werden?
Erweiterte Literatursuche

Ariadne Pfad:

Inhalt

Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inPsonka, Martin
TitelStrafverfahren gegen Minderjährige im Dritten Reich am Beispiel des Sondergerichts Dortmund.
QuelleDortmund: Universitätsbibliothek Dortmund (2019), 370 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei (1); PDF als Volltext kostenfreie Datei (2); PDF als Volltext kostenfreie Datei (3)  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
Dissertation, Technische Universität Dortmund, 2019.
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
URNurn:nbn:de:101:1-2019050303425992360486
SchlagwörterJugend; Jugendstrafrecht; Drittes Reich; Kriminalität; Nationalsozialismus; Strafrecht; Strafverfahren; Dissertation; Gericht (Justiz); Minderjähriger; Täter; Dortmund
AbstractSondergerichte waren im Dritten Reich bis 1938 ausschließlich für politische Strafverfahren zuständig und sollten dann im Krieg zusätzlich die Alltagskriminalität als propagierte "Standgerichte der inneren Front" verurteilen - mit einer harten Rechtsprechung und einem beschleunigten Verfahren - um so gegen "Zersetzungserscheinungen aller Art" vorzugehen. Sondergerichte waren für eine exzessive Radikalisierung der Justiz im Krieg verantwortlich, was sich u.a. an den verhängten Todesurteilen zeigt. Ihre Zuständigkeit galt insbesondere für das nationalsozialistische Täterstrafrecht, bei der die Tat in den Hintergrund rückte und die zugeschriebene Täterpersönlichkeit das Strafmaß bestimmte. So verurteilten Sonderrichter im Rahmen des Täterstrafrechts am häufigsten "Volksschädlinge" mit der Zuchthaus- oder Todesstrafe, auch bei einfachen Delikten wie Diebstahl. Minderjährige konnten vor diesen Justizinstitutionen angeklagt werden. Dieses sollte bei den 14 - 17jährigen Jugendlichen, für die Jugendstrafrecht galt, die Ausnahme sein. Die zu "jugendlichen Schwerverbrechern" erklärten Jugendlichen mussten wie die minderjährigen 18 - 20jährigen "Halberwachsenen" nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Die Dissertation widmet sich im ersten Teil den Rahmenbedingungen: Straf- und Jugendstrafrechtsentwicklung, Polizei und Justiz, Sondergerichtsbarkeit, lebensweltliche Rahmenbedingungen für Delinquenz im Dritten Reich und Jugendkriminalität dargestellt anhand der Kriminalstatistiken. Der zweite Teil der Arbeit stellt die Konsequenzen dar, die sich für die Minderjährigen aus der Tat- und Persönlichkeitsbewertung durch Staatsanwalt und Richter des Sondergerichts Dortmund ergaben. Dabei wird untersucht, welche Kriterien der Persönlichkeitsbewertung zugrunde lagen, was die Jugendlichen als Ausnahmefälle so besonders machte, dass sie vor dem Sondergericht angeklagt wurden und wie der Erziehungsgedanke in den Urteilen berücksichtigt wurde. Zudem wurde untersucht, um welche Delinquenz es sich gehandelt hatte. (Orig.).
Erfasst vonDeutsche Nationalbibliothek, Frankfurt am Main
Update2019/4
Literaturbeschaffung und Bestandsnachweise in Bibliotheken prüfen
 

Standortunabhängige Dienste
Da keine ISBN zur Verfügung steht, konnte leider kein (weiterer) URL generiert werden.
Bitte rufen Sie die Eingabemaske des Karlsruher Virtuellen Katalogs (KVK) auf
Dort haben Sie die Möglichkeit, in zahlreichen Bibliothekskatalogen selbst zu recherchieren.
Tipps zum Auffinden elektronischer Volltexte im Video-Tutorial

Trefferlisten Einstellungen

Permalink als QR-Code

Permalink als QR-Code

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)

Teile diese Seite: