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Autor/inn/enBrücker, Herbert; Jaschke, Philipp; Schuß, Eric
InstitutionInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
TitelZum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern - Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz.
Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019.
Paralleltitel: On the draft bill of the Federal Government on the promotion of the vocational training and employment of foreign nationals. Statement of the IAB on the public hearing in the Committee for Labour and Social Affairs of the German Bundestag on June 3, 2019.
QuelleNürnberg (2019), 18 S.
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ReiheIAB-Stellungnahme. 10/2019
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
ISSN2195-5980
SchlagwörterSprachförderung; Gesetzgebung; Berufsausbildung; Ausbildungsbegleitende Hilfe; Ausbildungsförderung; Beschäftigungsförderung; Berufsvorbereitung; Überbetriebliche Ausbildung; Assistenz; Ausländer
Abstract"Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3.6.2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern. Mit dem Ziel der Verbesserung der Integration von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt wird der berechtigte Personenkreis zur allgemeinen Förderung der Berufsausbildung und -vorbereitung als auch für frühzeitige Sprachförderung erweitert. Diese Ansätze sind aus Sicht der Arbeitsmarkt- und Integrationsforschung sinnvoll, weil sie die Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt unterstützen. Zunächst wird mit dem neuen Gesetz grundsätzlich der Zugang zu verschiedenen Fördermaßnahmen zur Vermittlung, Förderung von Berufsausbildung und -vorbereitung sowie Ausbildungsvorbereitung des SGB III für EU- und Drittstaatsangehörige mit Arbeitserlaubnis geöffnet. Hierdurch entfallen komplizierte, an verschiedenen Stellen des Gesetzestextes formulierte Zugangsbeschränkungen. Hürden für Personen mit humanitären Aufenthaltserlaubnissen werden zwar beibehalten, zur besseren Nachvollziehbarkeit und Vereinfachung der Regelungen jedoch unmittelbar bei den entsprechenden Förderinstrumenten geregelt. Aus Sicht des IAB verfolgt die Bundesregierung mit der Öffnung von Fördermaßnahmen grundsätzlich einen sinnvollen Ansatz, der die Integrationschancen erhöht. Auf die Beibehaltung von Wartezeiten und den Ausschluss von Personen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern hätte jedoch verzichtet werden können. Des Weiteren ermöglicht der Gesetzesentwurf die Teilnahme an Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen für weitere Personengruppen. So war die Teilnahme bisher Gestatteten (im Asylverfahren) nur aus Ländern mit guter Bleibeperspektive möglich. Zwar wird nach wie vor kein Rechtsanspruch auf Teilnahme gewährt, jedoch können nun auch Personen aus Ländern 'ohne gute Bleibeperspektive' im Rahmen freier Kursplätze zugelassen werden, sofern sie sich bereits für mindestens neun Monate in Deutschland aufhalten und nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat stammen. Dieser Schritt ist sinnvoll, da Integration entscheidend vom (frühzeitigen) Spracherwerb abhängt. Insbesondere Schutzsuchende, die aufgrund von Krieg und Verfolgung meist unvorbereitet migrieren, bringen vergleichsweise geringe Sprachkenntnisse mit nach Deutschland. Aus diesem Grund wäre ein Verzicht auf die neunmonatige Wartezeit sowie die Einbeziehung von Personen aus sicheren Herkunftsländern zu bevorzugen. Hierdurch würde sowohl Personen, die in vielen Fällen mehrjährige Aufenthaltsdauer aufweisen, eine frühe Integrationsperspektive eröffnet als auch die Gesamtwirtschaft und die öffentlichen Haushalte in Deutschland voraussichtlich entlastet." Forschungsmethode: Dokumentation. (Autorenreferat, IAB-Doku).

"This opinion concerns the public hearing in the Committee for Labour and Social Affairs of the German Bundestag on 3 June 2019 on the Federal Government's draft law on the promotion of the training and employment of foreign nationals. With the aim of improving the integration of migrants into the German labour market, the circle of persons entitled to general support for vocational training and preparation as well as for early language support is being expanded. From the perspective of labour market and integration research, these approaches are generally welcome since they facilitate integration into training and labour markets. First, the new law opens up access to various support measures for placement and promotion, as well as preparation for vocational training under Social Code Book III for EU and third-country nationals with work permits. This eliminates complicated access restrictions formulated at different points in the legislative text. Although hurdles for persons with humanitarian residence permits are maintained, they are regulated directly in the relevant funding instruments in order to improve transparency and simplify the regulations. From the IAB's point of view, the Federal Government is pursuing a positive approach by opening up support measures, although the retention of waiting periods and the exclusion of persons from so-called safe countries of origin could have been dispensed with. Furthermore, the draft law makes it possible for further groups of asylum-seekers to take part in integration and job-related language courses. So far, participation has only been possible for asylum-seekers in proceedings (Gestattete) if they stem from countries with good prospects of staying. Although there is still no legal entitlement to participation, persons from countries 'without good prospects of staying' can now also be admitted within the framework of free course places if they have already been in Germany for at least nine months and do not come from a safe country of origin. This is a useful step, as integration depends decisively on (early) language acquisition. In particular, people seeking protection often migrate unprepared for the destination country due to war and persecution, and bring comparatively little language proficiency with them. For this reason, it would be preferable to dispense with the nine month waiting period and to include persons from safe countries of origin. This would open up an early integration perspective for persons who in many cases have been in Germany for several years, and would also presumably relieve the German economy as a whole and public budgets." (Author's abstract, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2019/4
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