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Autor/inKlinger, Kerrin
TitelDas Abitur - eine Akte.
Zu einer historischen Praxeologie des Abiturs.
QuelleIn: Jahrbuch für historische Bildungsforschung, (2018) 23, S. 172-204Infoseite zur Zeitschrift
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BeigabenIllustrationen; Literaturangaben S. 201-204
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0946-3879
URNurn:nbn:de:0111-pedocs-166104
SchlagwörterFallstudie; Bildungsgeschichte; Prüfungsordnung; Prüfungsrecht; Schulaufsicht; Schulgesetz; Schulverwaltung; Gymnasium; Abitur; Leistungsbeurteilung; Prüfungsaufgabe; Zeugnis; Aufsatz; Geschichte (Histor); 20. Jahrhundert; Nachkriegsgeschichte; Nachkriegszeit; Analyse; Dokument; Gutachten; Prüfungsausschuss; Abiturient; Berlin
AbstractDer vorliegende Beitrag fokussiert als Fallstudie die Dokumente zu einem Schüler, der sein Abitur 1949 an einem Berliner Gymnasium ablegte. Anhand dieses konkreten Abiturereignisses soll versucht werden, die im Rahmen der Abiturprüfung dokumentierten Praktiken zu beschreiben und zu interpretieren. Das Abiturereignis von 1949 wurde als erstes Prüfungsverfahren mit Einführung der Nachkriegsschulgesetzgebung (siehe Schulgesetz für Groß-Berlin 1948) ausgewählt. Zugleich wird gerade hier deutlich, dass es einen Nullpunkt nie gab, denn in Berlin wurde nach der Zeit des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges die Reifeprüfungsordnung der Weimarer Republik von 1926 (RPO 1926) wieder in Kraft gesetzt und mit Durchführungsverordnungen und Änderungen ergänzt. Erst 1959 wurde eine neue "Ordnung der Reifeprüfungen an den Oberschulen Wissenschaftlichen Zweiges (Gymnasien) im Lande Berlin" (ORP 1959) erlassen. Auch die Prüfungsordnung von 1959 erfuhr mehrere Ergänzungen und Abänderungen. 1970 trat eine deutlich modifizierte Fassung in Kraft (ORP 1970), die in einzelnen Formulierungen allerdings nach wie vor die Züge der vorherigen Ordnungen trug. Das Abitur dieses Schülers ist in der Weise ein Sonderfall, weil er in der schriftlichen Deutschprüfung als einziger ein bestimmtes Thema bearbeitete und sich durch seine Themenwahl so von den anderen Schüler*innen seines Jahrgangs unterschied. Diese Besonderheit lässt vermuten, dass er seine Handlungsspielräume in besonderer Weise nutzte, worauf die Lehrpersonen wiederum in Anbetracht ihrer Ermessensspielräume adäquat zu reagieren hatten. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2019/3
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