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Autor/inn/enKlemm, Klaus; Hoffmann, Lars; Maaz, Kai; Stanat, Petra
TitelPrivatschulen in Deutschland.
Trends und Leistungsvergleiche. 1. Auflage.
QuelleBerlin: Friedrich Ebert Stiftung (2018), 84 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei (1); PDF als Volltext kostenfreie Datei (2)  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheSchriftenreihe des Netzwerk Bildung. 43
BeigabenIllustrationen; Literaturangaben S. 57-62
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Monographie
ISBN978-3-96250-057-3
SchlagwörterKompetenz; Verhalten; Trägerschaft; Erziehungsberechtigung; Schulwahl; Schülerzahl; Privatschule; Schüler; Schülerleistung; Lernbedingungen; Rechtsgrundlage; Staat; Finanzierung; Deutschland
AbstractIn Deutschland ist das Recht zur Errichtung von Schulen in privater Trägerschaft durch das Grundgesetz gewährleistet. Auf dieser Grundlage arbeiteten 2016/17 mehr als 3.600 allgemeinbildende Schulen, die von etwa 750.000 Schüler_innen besucht werden. Bezogen auf die Gesamtheit aller Kinder und Jugendlichen an allgemeinbildenden Schulen sind dies 9,0 Prozent. Der Zuwachs im Verlauf dieser Jahre ist in erster Linie auf Entwicklungen in den ostdeutschen Ländern zurückzuführen, in denen 1992 erst 0,9 Prozent und 2016 dann 9,9 Prozent der Kinder und Jugendlichen Schulen in privater Trägerschaft besuchten. In den westdeutschen Ländern war das Wachstum bei der Anwahl der Schulen in privater Trägerschaft deutlich schwächer ausgeprägt: In den 25 Jahren entwickelte sich die entsprechende Quote von 1992 erst 6,1 Prozent auf 2016 dann 8,8 Prozent. Dem Zuwachs um 9,0 Prozentpunkte im Osten steht ein Zuwachs von nur 2,7 Prozentpunkten im Westen des Landes gegenüber, allerdings bei deutlich unterschiedlichem Ausgangsniveau. Das im Grundgesetz gewährleistete Recht zur Errichtung von Schulen in privater Trägerschaft steht unter dem Vorbehalt des Sonderungsverbotes: Es ist an die Bedingung geknüpft, dass eine Sonderung der Schüler_innen durch das Erheben eines überhöhten Schulgeldes nicht erfolgt. Gestützt auf eine Reihe verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen kann davon ausgegangen werden, dass ein Verstoß gegen das Sonderungsverbot vorliegt, wenn der Durchschnitt des von den Eltern gezahlten monatlichen Schulgeldes 160 Euro übersteigt. Neueren Erhebungen zu Folge liegt in den Ländern Deutschlands, in denen Schulgeld erhoben wird, dieses im Mittel zwischen 170 und 300 Euro. Die Sorge, die Schulen in privater Trägerschaft könnten gegen das Sonderungsverbot verstoßen, ist nicht unbegründet. Deren Schülerschaft unterscheidet sich schon heute von der Zusammensetzung in öffentlichen Schulen: In den Schulen in privater Trägerschaft ist der Anteil der Schüler_innen mit einem Migrationshintergrund geringer und der soziale Status der Kinder und Jugendlichen höher. Analysen zeigen, dass die Unterschiede zwischen den an Schulen in privater Trägerschaft und an öffentlichen Schulen im Mittel erreichten Kompetenzen in den Grundschulen ebenso wie in den weiterführenden Schulen nur geringfügig sind, sofern dabei berücksichtigt wird, dass sich die Schüler_innenschaft dieser Schulen hinsichtlich wichtiger lern- und leistungsrelevanter Merkmale (sozioökonomischer Status, Familiensprache, Geschlecht) unterscheidet. Lediglich für die Kompetenzbereiche 'Zuhören' (Deutsch) und Hörverstehen (Englisch) gilt dies nicht: Hier erzielen die Schüler_innen der Schulen in privater Trägerschaft auch bei Kontrolle wichtiger lern- und leistungsrelevanter Merkmale bessere Leistungsergebnisse. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2018/3
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