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Autor/inZehnder, Klaus
TitelDas UrhWissG.
Synopse des Regierungsentwurfs mit dem UrhG.
QuelleBerlin: epubli (2018), 52 S.Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISBN978-3-7450-9090-1
SchlagwörterWissensgesellschaft; Informationsgesellschaft; Urheberrecht
AbstractEs werden amtliche Texte miteinander fachlich verglichen, wobei diese Texte für diese Werkausgabe vom Autoren bzw. Herausgeber extra händisch kompiliert wurden. Es handelt sich um den Text der Schranken des UrhG in der Fassung, die bis Ende Februar 2018 gilt, und um die Schrankenbestimmungen des neuen UrhWissG, das am 1.3.2018 in Kraft tritt. Grundlage für den Vergleich durch die Darstellung als Synopse waren der Gesetzestext des UrhG und der Regierungsentwurf des UrhWissG. Hinzu gefügt wurden selektiv Auszüge aus der amtlichen Begründung des UrhWissG im Regierungsentwurf. Um auch den finalen Gesetzestext des UrhWissG zum Vergleich parat zu haben, wurde auch der amtliche Gesetzestext beigefügt. Die Kompilation der amtlichen Texte, ausgewählt und in ihrer Auswahl und Zusammenstellung verantwortet vom genannten Verfasser, wird ergänzt und abgeschlossen durch technische Hinweise über das Zustandekommen des Werkes. Es handelt sich um ein Nachschlagewerk, um sich aus der Sicht einer vergleichenden Synopse unter Beifügung ausgewählter Texte der amtlichen Begründung und des Originalgesetzestextes eine bessere Übersicht über die Materie verschaffen zu können, und um zugleich eine Basic-Materialsammlung für die korrekte Anwendung der Schrankenbestimmungen ab dem März 2018 zu besitzen. Es ist zwar nicht intendiert, aber auch nicht unerwünscht seitens des Autors, dass sich in der Darstellung der Synopse die handwerkliche händische Arbeit der Kompilation deutlich sichtbar zeigt. So wurde an einem konkreten Vorhaben das Juristische zu einem richtigen Handwerk. Eine interessante analoge und teilweise auch phantastische digitale Erfahrung im Hinblick darauf, wie schnell und exakt heutzutage Software verschiedene Formate und Inhalte miteinander zusammen bringen und bearbeiten kann. (HRK / Abstract übernommen).
Erfasst vonHochschulrektorenkonferenz, Bonn
Update2018/4
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