Suche

Wo soll gesucht werden?
Erweiterte Literatursuche

Ariadne Pfad:

Inhalt

Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inn/enDeutsch, Roland; Abele-Brehm, Andrea; Antoni, Conny; Bühner, Markus; Erdfelder, Edgar; Fydrich, Thomas; Gollwitzer, Mario; König, Cornelius; Spinath, Birgit
TitelEmpfehlungen der "Kommission Studium und Lehre" der Deutschen Gesellschaft für Psychologie zu unterschiedlichen Dissertationsformen.
QuelleIn: Psychologische Rundschau, 67 (2016) 2, S. 125-129Infoseite zur Zeitschrift
PDF als Volltext  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0033-3042; 2190-6238
DOI10.1026/0033-3042/a000307
SchlagwörterPsychologie; Bildungsentwicklung; Notengebung; Prüfung; Berufliche Qualifikation; Wissenschaftliche Kommunikation; Hochschullehrer; Postgraduiertenstudium; Standard; Fachverband; Student; Wissenschaftler
AbstractVorgelegt werden von der "Kommission Studium und Lehre" der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) erarbeitete Empfehlungen zum Umgang mit unterschiedlichen Dissertationsformen. Es handelt sich um eine Aktualisierung und Erweiterung der 2005 publizierten Empfehlungen. Im Anschluss an eine Skizzierung von Vorteilen publikationsorientierter Dissertationen werden deren Risiken und Beurteilungsprobleme benannt. Eine von der Kommission durchgeführte Analyse von 53 Promotionsordnungen der Fachbereiche, denen die Psychologie jeweils angehört, zeigte, dass 44 (83 %) die Möglichkeit einer publikationsorientierten Promotion explizit enthalten. Eine Analyse der Regelungen hinsichtlich der Anzahl der geforderten Publikationen, der Forderung nach Erstautorschaft, der Abgrenzung des Eigenanteils, des Publikations- versus Annahmestatus und der Frage, ob Gutachter gleichzeitig Koautoren sein dürfen, ergab erhebliche Unterschiede zwischen den Promotionsordnungen. Ein Vergleich mit den DGPs-Empfehlungen zu publikationsorientierten Promotionen von 2005 machte deutlich, dass diese nur teilweise umgesetzt wurden. Vor allem werden das Publikationsgebot und die Anzahl der Erstautorschaften wesentlich moderater gehandhabt als es in den Empfehlungen vorgesehen ist. Hinweise zur Frage, inwiefern Gutachter auch Koautoren sein dürfen, sind nur in 8 der 44 Ordnungen geregelt (in 5 Varianten). Die Analyse zeigt, dass es einer stärkeren Vereinheitlichung der Kriterien an deutschen Universitäten bedarf. Eine entsprechende Regelung soll aber auch zu einer Minimierung der Risiken bei gleichzeitigem Erhalt der Vorteile und Chancen publikationsorientierter Dissertationen führen. Die von der Kommission vor diesem Hintergrund erarbeiteten Empfehlungen sehen vor, die Mindestanzahl der Manuskripte, die den Kern der Dissertationsschrift darstellen, nicht festzulegen. Es werden Anforderungen an die Dissertationsschrift und deren Begutachtung formuliert, die unabhängig von der Form (publikationsorientiert, Monographie) erfüllt sein sollen. Sie werden unter fünf Stichworten zusammengefasst: 1) "Förderung der Wissenschaft" (schnelle Bekanntmachung der Ergebnisse, auch in Vorabpublikationen oder Vorträgen von Teilen der Dissertationsschrift); 2) "Eigenständigkeit" (für jedes Manuskript sind genaue Angaben zu machen, welchen Eigenanteil der/die Promovierende an der Formulierung der Fragestellung, der Studienkonzeption, der Durchführung und Auswertung sowie dem Verfassen des Textes hatte. Ferner muss bei zwei oder mehr Manuskripten als Kern der Dissertationsschrift ein ausschließlich vom Promovierenden verfasster ausführlicher Manteltext vorgelegt werden, dessen Merkmale definiert werden (u. a. Einführung in die theoretischen, methodischen und empirischen Grundlagen der Forschungsarbeiten). Die Manuskripte, die den Kern der Dissertationsschrift darstellen, müssen von den Promovierenden in Alleinautorschaft oder in alleiniger Erstautorschaft verfasst sein. Manuskripte mit sogenannten geteilten Erstautorschaften können also nicht zu den Kernmanuskripten der Dissertation zählen); 3) "Machbarkeit" (eine Promotion soll in der Regel innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden können; die Details sollen in einer Betreuungsvereinbarung zu Beginn des Promotionsverfahrens zwischen Promovend(in) und Betreuer(in) geregelt werden; die Promotionsordnungen sollten daher keine formalen Vorgaben machen hinsichtlich der Anzahl der durchzuführenden Untersuchungen und zu erstellenden Manuskripte sowie zum Annahmestatus der Manuskripte); 4) "Unbefangenheit": Höchstens ein Gutachter darf Koautor von Manuskripten sein, die der Dissertationsschrift zugrunde liegen; 5) "Qualität vor Quantität": (Qualität und Eigenständigkeit der erbrachten Leistungen sollen bei der Bewertung Vorrang haben vor der Anzahl der Seiten, der enthaltenen Experimente oder enthaltenen Manuskripte; es soll nicht die Qualität des Publikationsorgans, sondern in erster Linie die Qualität der berichteten Forschungsarbeit beurteilt werden; Dissertationen dürfen auch Forschungsarbeiten enthalten, die zu unerwarteten oder schwer zu interpretierenden oder nicht signifikanten Ergebnissen geführt haben; die Promotionswürdigkeit der Arbeiten soll vorab durch Betreuer bzw. Gutachter beurteilt werden). Die Kommission geht davon aus, dass bei Umsetzung dieser Empfehlungen mehr Transparenz für Promovierende herrschen wird und dass durch das höhere Gewicht, das den Einschätzungen der Gutachterinnen und Gutachtern beigemessen wird, die Gutachten hinsichtlich ihrer Bedeutung aufgewertet werden. (ZPID).
Erfasst vonLeibniz-Institut für Psychologie, Trier
Update2016/4
Literaturbeschaffung und Bestandsnachweise in Bibliotheken prüfen
 

Standortunabhängige Dienste
Bibliotheken, die die Zeitschrift "Psychologische Rundschau" besitzen:
Link zur Zeitschriftendatenbank (ZDB)

Artikellieferdienst der deutschen Bibliotheken (subito):
Übernahme der Daten in das subito-Bestellformular

Tipps zum Auffinden elektronischer Volltexte im Video-Tutorial

Trefferlisten Einstellungen

Permalink als QR-Code

Permalink als QR-Code

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)

Teile diese Seite: