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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
TitelGuter Wille reicht nicht.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum - auch nicht die eigene Schul-Website.
QuelleIn: Bildung + Bildung spezial, (2011) 4, S. 20-21Verfügbarkeit 
BeigabenIllustrationen
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
SchlagwörterWebsite; Schule; Eigentum; Gesetz; Rechtsanspruch; Daten; Fallbeispiel; Klage; Veröffentlichung; Internet; Online
AbstractAnhand von drei Fallbeispielen, die alltägliche Situationen wiederspiegeln, erklärt der Artikel, dass das Internet keinen rechtsfreien Raum darstellt, auch nicht, wenn es sich um schulische Inhalte handelt. Oft passiert es unbewusst, dass online ein Verstoß gegen das Gesetz begangen wird, und gerade im Internet geschieht dies schneller als gedacht. Ob es um einen Link geht, der auf rechtsextremistische Seiten verweist, Zeichen, deren Abbildung erst nach Einverständnis des Eigentümers erfolgen darf oder um Veröffentlichungen von Personenfotos, es ist immer Vorsicht geboten. (DIPF/kw).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2016/1
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