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Autor/inUrban, Elke
TitelGebärdensprache - kein Problem?
QuelleAus: Augschöll Blasbichler, Annemarie (Hrsg.); Videsott, Gerda (Hrsg.); Wiater, Werner (Hrsg.): Mehrsprachigkeit und Schulbuch. Bad Heilbrunn: Klinkhardt (2013) S. 152-168Verfügbarkeit 
ReiheBeiträge zur historischen und systematischen Schulbuchforschung
BeigabenIllustrationen
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN3-7815-1921-X; 978-3-7815-1921-3
SchlagwörterBildung; Bildungsgeschichte; Bildung; Deutschland; Lesebuch; Stigmatisierung; Gehörlosigkeit; Gebärdensprache; Lernmittel; Lesebuch; Lautbildung; Bilingualismus; Stigmatisierung; Gehörlosigkeit; Gebärdensprache; 18. Jahrhundert; 19. Jahrhundert; 20. Jahrhundert; Gehörloser; Deutschland
AbstractDer Beitrag zeichnet zunächst die Anfänge der Gehörlosenpädagogik nach. Die Autorin charakterisiert die Lebenswirklichkeit gehörloser Menschen als eine durch die Aktivierung der Sinne und Bilingualität geprägte. Es werden dann die seit dem 18. Jahrhundert entwickelten und überlieferten Kommunikationssysteme gehörloser Menschen vorgestellt: die Gebärdensprache, die Fingerzeichensprache, die Lautsprache, das von Samuel Heinicke herausgegebene "A, B, C, Sylben- und Lesebuch" sowie die Gehörlosenpädagogik bei Wygotski. Als eine deutliche Zäsur in den Bemühungen der Gehörlosenpädagogik wird der 1880 in Mailand stattgefundene "Zweite Internationale Kongress der Taubstummenlehrer" beschrieben, der den Wettstreit zwischen der "deutschen" (Vertreter der Lautsprache Samuel Heinicke) und der "französischen" (Vertreter der Gebärdensprache Charles Michel de L'Epée) Methode zugunsten der Lautsprache, aber damit auf lange Zeit zu Ungunsten der Gehörlosen (Stigmatisierung und Abwertung der Gebärdensprache) beendete. Gravierend war dies insbesondere im Deutschland des Nationalsozialismus zu spüren: Verpflichtung zum Tragen einer "Schutzarmbinde" für Gehörlose sowie Zwangssterilisationen. Für das Schulwesen der DDR kann die Autorin Hinweise finden, dass die Lautsprachenausbildung der Gebärdensprache vorgezogen wurde. Durch die 2008 in Kraft getretene "UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" stehen die Aussichten auch in Deutschland jetzt besser, dass "die Gehörlosen [...] einen Rechtsanspruch auf die Anerkennung ihrer Sprache" bekommen und "selbst mitbestimmen, welche Unterrichtsmethode für sie die besten ist." (DIPF/Kr.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2015/1
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