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Institution | Europäische Kommission |
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Titel | Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss. COM(2013) 676 final. |
Quelle | Brüssel (2013), 18 S.
PDF als Volltext |
Zusatzinformation | Pressemitteilung |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; Monographie |
Schlagwörter | Berufsbezeichnung; Politik; Berufliche Qualifikation; Europäische Integration; Freizügigkeit; Anerkennung; Qualifikationsanforderung; Deregulierung; Fachkraft; Berufsrecht; Aktionsplan; Europäische Union; Europäische Integration; Freizügigkeit; Integrationspolitik; Internationale Zusammenarbeit; Politik; Arbeitsmigration; Berufliche Qualifikation; Berufsbezeichnung; Qualifikationsanforderung; Berufsrecht; Dienstleistungsberuf; Fachkraft; Freie Berufe; Aktionsplan; Anerkennung; Deregulierung; Wirkungsforschung; Zugangsvoraussetzung; Europäische Union |
Abstract | Die europäischen Volkswirtschaften leiden unter den Folgen der Finanzkrise und deren Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen. Im gesamten Binnenmarkt denken die nationalen Regierungen über Möglichkeiten zur Förderung der Beschäftigung und der Wiederherstellung des Wirtschaftswachstums nach. In ihrer Mitteilung vom Juni 2012 über die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie hat die Kommission herausgestellt, wie wichtig es vor diesem Hintergrund ist, auch weiterhin einen geeigneten rechtlichen Rahmen für Dienstleistungen der freien Berufe zu gewährleisten. Die überarbeitete Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, über die der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission im Juni 2013 politische Einigung erzielt haben, trägt diesen Erwägungen Rechnung. In der Richtlinie wird eine neue Strategie gefordert, der zufolge jeder Mitgliedstaat seine Vorschriften über Berufsqualifikationen, die den Zugang zu Berufen oder Berufsbezeichnungen regeln, zu überprüfen und zu modernisieren hat. Die vorliegende Mitteilung enthält einen Arbeitsplan zur Durchführung einer derartigen Überprüfung. Um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten ein gemeinsames Ziel verfolgen, wird in dieser Mitteilung ein Rahmen vorgegeben, der es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, bis April 2015 die ersten nationalen Aktionspläne vorzulegen. (Textauszug, IAB-Doku). |
Erfasst von | Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg |
Update | 2014/1 |