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Autor/inn/enGrzech-Sukalo, Hiltraud; Hänecke, Kerstin
InstitutionBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
TitelAuswirkungen der Arbeit von Jugendlichen am frühen Morgen.
Forschung Projekt F 1964.
QuelleDortmund u.a. (2011), 135 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
SchlagwörterArbeitsbelastung; Pausenordnung; Gesundheitszustand; Schlaf; Arbeitszeitgestaltung; Nachtarbeit; Unfallhäufigkeit; Unfallgefahr; Backwarenbetrieb; Arbeitszeit; Jugendarbeitsschutzgesetz; Bäcker; Konditor; Freizeitverhalten; Jugendarbeitsschutz; Zeitbudget; Auswirkung; Auszubildender; Jugendlicher; Bayern; Hamburg; Mecklenburg-Vorpommern; Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen; Sachsen
AbstractNach dem JArbSchG sind Jugendliche hinsichtlich der Arbeitszeit besonders geschützt. So ist z.B. die tägliche Arbeitszeit in der Regel auf 8 Std. beschränkt und es besteht ein Nachtarbeitsverbot zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, um nur zwei Merkmale zu nennen. In einigen Branchen, wie z.B. dem Bäcker- und Konditorhandwerk, gibt es Ausnahmen, da hier die Arbeit in den frühen Morgenstunden zum Berufsbild gehört. Abhängig vom Alter dürfen Jugendliche bereits ab 4:00 Uhr (über 17-Jährige) bzw. ab 5:00 Uhr (über 16-Jährige) beschäftigt werden. Die Ergebnisse aus der Befragung von 275 Auszubildenden im ersten Lehrjahr im Bäcker- und Konditorhandwerk (139 davon unter 18-Jährige) zeigen zum einen, dass in der Branche gegen die zurzeit geltenden arbeitszeitlichen Vorgaben häufig verstoßen wird. Zum anderen kann gezeigt werden, dass vor allem der Arbeitsbeginn auf Belastung, Schlaf und Freizeit einen negativen Einfluss aufweist und allgemein nicht vor 6:00 Uhr liegen sollte. Branchenbezogen ist ein früherer Beginn möglich, jedoch keinesfalls vor 4:00 Uhr. Negative Auswirkungen zeigen sich, bei täglichen Arbeitszeiten über 9 Std. Eine entsprechende Ausdehnung der Arbeitslänge kann jedoch nur als Ausnahme für Arbeitszeiten zwischen 6:00 und 20:00 Uhr empfohlen werden. Ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Std. muss erfolgen. Wichtig erweist sich zudem, dass aufgrund der dokumentierten Abweichungen von den Grundnormen stärker als bisher auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis geachtet werden sollte. Im ersten Teil des Berichtes werden Unfallstatistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für die Auszubildenden sowohl aus dem Gastronomiebereich als auch aus dem Bäcker- und Konditorhandwerk zugrunde gelegt, um das Unfallrisiko für verschiedene Wochentage, Tageszeiten und Arbeitsstunden zu analysieren. Insgesamt können aufgrund der Analyse für beide Branchen Unterschiede zwischen jugendlichen und erwachsenen Auszubildenden gezeigt werden, wobei berücksichtigt werden muss, dass die Datenbasis für die Analysen eher schwach ist und damit lediglich Trends dargestellt werden können. Eine Analyse über verschiedene Wochentage konnte aufgrund der unregelmäßigen Verteilung von Berufsschultagen nicht erfolgen. Arbeitszeiten am späten Abend ebenso wie am frühen Morgen bedingen ein höheres Risiko für Jugendliche. Für den Gastronomiebereich ergibt sich außerdem ein erhöhtes Risiko für die Jugendlichen nach der 9. Arbeitsstunde. Im Bäcker- und Konditorhandwerk können die Ergebnisse aufgrund der geringen Fallzahlen und einer starken Zusammenfassung der Daten nicht befriedigend interpretiert werden. (Autorenreferat, IAB-Doku).

According to the 'Young Persons Protection of Employment Act' adolescents are especially protected regarding their labour time. The daily labour time is generally restricted to 8 hours and a prohibition of night shifts between 8 p.m. and 6 a.m. exists - just to mention two features. In some branches, like 'bakery and pastry trade', several exceptions are made because for this sector working in the early morning is part of the job description. Depending on their age, adolescents are allowed to start working at 4 a.m. (from 17 years on) respectively at 5 a.m. (from 16 years on). The interrogation results of 275 apprentices during the first year of apprenticeship in 'bakery and pastry trade' (including 139 younger than 18 years) reveal on the one hand excessive offences against currently counting guidelines concerning labour time. Regarding the work starting time 6 a.m. is recommended for adolescents in general. For this trade the work starting time can be preponed, but not before 4 a.m. Furthermore the length of daily work should be 8 hrs in general; this can be extended up to 9 hrs for once under the condition of balancing the daily working time to an average of 8 hrs. Regarding the documented offences it is important to stick stronger to the statutory provisions than before. The first part of the report is based on accident statistics of the 'Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung' [German statutory accident insurance] for the branches of gastronomy and bakery and pastry trade. The accident risk of various weekdays, daytimes and working hours has been analysed. Overall the analysis of both branches reveals explicit differences between adolescent and adult apprentices. In both branches an analysis of week days cannot be carried out because of an irregular distribution of schooldays. Working times during the late evening and during the early morning induce a higher risk for adolescents. Especially in gastronomy after the ninth working hour creates an additional risk for adolescents. In 'bakery and pastry trade' the results cannot be interpreted satisfyingly due to the low number of cases and a heavy aggregation of data. (Author's abstract, IAB-Doku) ".
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2014/1
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