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Autor/inKraushaar, Wolfgang
TitelVerena Becker und der Verfassungsschutz.
Gefälligkeitsübersetzung: Verena Becker and protection of the constitution.
QuelleHamburg: Hamburger Ed. (2010), 202 S.Verfügbarkeit 
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Rezension
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISBN978-3-86854-227-1
SchlagwörterAttentat; Deutschland; Diskussion; Geheimdienst; Information; Journalismus; Politische Kultur; Terrorismus; Verfassungsschutz; Ausbildung; Aktualität; Attentat; Politische Kultur; Rechtsgrundlage; Terrorismus; Verfassungsschutz; Ausbildung; Journalismus; Aktualität; Diskussion; Geheimdienst; Bundesgerichtshof; Information; Deutschland
AbstractWer erschoss 1977 Generalbundesanwalt Siegfried Buback? Keine andere Frage hat die deutsche Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der RAF in den vergangenen Jahren stärker bewegt. Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts wurden für die Morde an Buback und seinen Begleitern verurteilt, gegen Stefan Wisniewski wird seit 2007 ermittelt. Zwei andere RAF-Mitglieder sind 1977 trotz schwerwiegender Verdachtsmomente nicht angeklagt worden - Verena Becker und Günter Sonnenberg. Verena Becker, die heute verdächtigt wird, an den Morden beteiligt gewesen zu sein, kooperierte zu Beginn der achtziger Jahre mit dem Verfassungsschutz. Das war lange unbekannt und wirft im Nachhinein ein zweifelhaftes Licht auf ihre 1989 erfolgte Begnadigung. Bei der Klärung dieses Falles geht es um mehr als die Klärung eines Verbrechens der RAF. Im Kern geht es um die Glaubwürdigkeit des bundesdeutschen Rechtsstaates. Wenn hinsichtlich der Frage nach den geheimdienstlichen Dimensionen des Mordfalles Buback jene Kräfte unterlägen, denen an einer rückhaltlosen Aufklärung gelegen ist, dann erlitte die Demokratie einen kaum wiedergutzumachenden Schaden. Gerade die Frage nach der geheimdienstlichen Dimension dieses Mordfalles sollte nicht jenen Kräften überlassen werden, die von vornherein glauben bzw. glauben machen wollen, dass der Rechtsstaat eine Fiktion ist und dessen "wahres Gesicht" nur in Ausnahmefällen zum Vorschein kommt. In der Studie geht es um nichts anderes als eine Spurensuche, allerdings eine, die nicht ohne die entsprechende historische Kontexrualisierung auskommt. Und es geht um die Formulierung einer Hypothese sowie deren Bewertung anhand der zuvor zusammengetragenen Indizien - letztlich um die Interpretation eines Falles, der immer mehr Züge einer Verfassungsschutzaffäre angenommen hat. (ICF2).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2013/1
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