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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Festgestellt wird, dass durch den allgemeinen Schuelerrueckgang nur noch erheblich lernbeeintraechtigte Schueler auf die Schule fuer Lernbehinderte ueberwiesen werden. Hinzu kommen gestiegene Anforderungen in den geforderten beruflichen Qualifikationen. Um dieser Situation angemessen zu begegnen, werden 3 Moeglichkeiten gesehen: 1. Schon waehrend der Schulzeit auf spaetere Berufstaetigkeiten vorbereiten; 2. intensivere berufliche Vorbereitungen nach Ablauf der Schulpflicht; 3. berufliche Qualifikatoinen ausserhalb der Berufsausbildungen nach § 25 BBiG. Der Schule kommt eine besondere Bedeutung zur Foerderung der richtigen Berufswahlprozesse zu. Damit der Schueler spaeter ein selbstaendiges Leben fuehren kann, muessen ihm entsprechende Berufsbildungsmoeglichkeiten angeboten werden. Der Verfasser gibt zu bedenken, dass wenn die Werker- Qualifikationen nicht weiter ausgebaut werden, diese Personengruppe nur noch "in besonderen Einrichtungen" einem Erwerb nachgehen kann. Das Berufsbildungsgesetz bietet fuer den Werker- Beruf entsprechende Moeglichkeiten.
Erfasst von
Hessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update
1994_(CD)
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0930-696X
Lutz, Herbert: Brauchen wir den Beruf des Werkers? 1988.
2174879
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