Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Kottusch, Peter |
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Titel | Schweizer Erfahrungswerte. |
Quelle | In: DUZ, 56 (2000) 15/16, S. 32 |
Beigaben | Abbildungen 1 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0936-4501; 1437-4234 |
Schlagwörter | Dienstrecht; Qualifikationsanforderung; Assistenzprofessur; Berufung; Hochschullehrerbesoldung; Juniorprofessor; Wissenschaftlicher Nachwuchs; Schweiz; Zürich |
Abstract | Der Autor berichtet über die Erfahrungen der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich mit Assistenzprofessuren. Sie dienen der Nachwuchsförderung und werden öffentlich ausgeschrieben. Eine Habilitation ist für die Wahl zum Assistenzprofessor nicht erforderlich. Gemäss Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen wählt der ETH-Rat (entspricht dem Hochschulrat) Assistenzprofessoren und Assistenzprofessorinnen für eine Amtsdauer von drei Jahren. Ihre Lehr- und Forschungstätigkeit steht unter dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit, und sie haben das Promotionsrecht. Das Durchschnittsalter der Assistenzprofessoren bei Amtsantritt liegt bei 35, 1 Jahren. (HoF/Text auszugsweise übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 2001_(CD) |