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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inKottusch, Peter
TitelSchweizer Erfahrungswerte.
QuelleIn: DUZ, 56 (2000) 15/16, S. 32Verfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterDienstrecht; Qualifikationsanforderung; Assistenzprofessur; Berufung; Hochschullehrerbesoldung; Juniorprofessor; Wissenschaftlicher Nachwuchs; Schweiz; Zürich
AbstractDer Autor berichtet über die Erfahrungen der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich mit Assistenzprofessuren. Sie dienen der Nachwuchsförderung und werden öffentlich ausgeschrieben. Eine Habilitation ist für die Wahl zum Assistenzprofessor nicht erforderlich. Gemäss Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen wählt der ETH-Rat (entspricht dem Hochschulrat) Assistenzprofessoren und Assistenzprofessorinnen für eine Amtsdauer von drei Jahren. Ihre Lehr- und Forschungstätigkeit steht unter dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit, und sie haben das Promotionsrecht. Das Durchschnittsalter der Assistenzprofessoren bei Amtsantritt liegt bei 35, 1 Jahren. (HoF/Text auszugsweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2001_(CD)
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