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Autor/inInvernizzi, Friederike
TitelKreuznacher Konzept und Knopp-Kommission.
Assistenzprofessur.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 7 (2000) 2, S. 74Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterForschung; Lehre; Rechtsvorschrift; Qualifikationsanforderung; Hochschulrahmengesetz; Berufung; Hochschullehrer; Wissenschaftlicher Assistent; Wissenschaftliche Tätigkeit; Assistenzprofessor; Wissenschaftlicher Nachwuchs; Deutschland
AbstractDie aktuellen Überlegungen von Bildungsministerin Edelgard Bulmahn, die Assistenzprofessur als Alternative zur Habilitation einzuführen, sind nicht neu. Bereits 1968 legte die Bundesassistentenkonferenz in ihrem "Kreuznacher Hochschulkonzept" ein Modell zur Neugliederung des Lehrkörpers an Hochschulen vor, durch das die herkömmlichen wissenschaftlichen Assistenten abgeschafft werden sollten. Der Wissenschaftsrat hat sich in seinen "Empfehlungen zur Struktur und zum Ausbau des Bildungswesens im Hochschulbereich nach 1970" deutlich für die Einführung von Assistenzprofessuren ausgesprochen. Die Bundesregierung griff diese Empfehlungen mit dem Entwurf des Hochschulrahmengesetzes von 1973 auf. Damit wurde eine "einheitliche, überschaubare und funktionsgerechte Personalstruktur" geplant, die als Hochschullehrer Professoren und Assistenzprofessoren mit grundsätzlich gleichen dienstlichen Aufgaben in Forschung und Lehre vorsah. Das 1976 in Kraft getretene Hochschulrahmengesetz sah nicht den Assistenzprofessor, sondern den "Hochschulassistenten" als neues Amt zur Qualifizierung vor. Die Zahl der Stellen für Hochschulassistenten sollte so bemessen sein, dass für qualifizierte Hochschulassistenten eine angemessene Chance für die Berufung zum Professor gewährleistet war. Wie 1984 die Expertenkommission zur Untersuchung der Auswirkungen des HRG (die sog. Knopp-Kommission) feststellte, hatte das Amt des Hochschulassistenten sich nicht bewährt. Nach Auffassung der Kommission war die eigene wissenschaftliche Tätigkeit der Hochschulassistenten zu früh von den wissenschaftlichen Dienstleistungen getrennt worden. Mit der HRG-Novellierung von 1985 wurde deshalb ein gestuftes Ämtersystem eingeführt. Seitdem gibt es wissenschaftliche Assitenten auf Zeit, die für die weitere Qualifikation förderliche wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre zu erbringen haben und einem Professor zugeordnet sind. (HoF/Text auszugsweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2001_(CD)
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