Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Europäische Union / Rat |
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Titel | Beschluß des Rates vom 22. Dezember 1998 über Regeln für die Teilnahme von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse zur Umsetzung des Fünften Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (1998-2002). Titel in anderen Sprachen: Council Decision of 22 December 1998 concerning the rules for the participation of undertakings, research centres and universities and for the dissemination of research results for the implementation of the fifth framework programme of the European Community (1998 to 2002). |
Quelle | In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L. Rechtsvorschriften, 42 (1999) 26, S. 46-55 |
Beigaben | Literaturangaben 7 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0376-9453 |
Schlagwörter | Rechtsgrundlage; Ausbildung; Hochschule; Teilnehmer; Amtliche Druckschrift; Betrieb; Forschungsinstitut; Europäische Union; Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Gemeinschaften; Informationsvermittlung; Drittland |
Abstract | Die Hauptverantwortung für die Verbreitung oder Nutzung der Forschungsergebnisse liegt bei den Vertragspartnern. Bei marktnäheren Vorhaben muß mit den Regeln die Nutzung der für die Verwertung durch die Vertragspartner geeigneten Ergebnisse gefördert werden. Anderenfalls muß mit den Regeln die Weitergabe geeigneter Ergebnisse, einschließlich der nutzbaren nicht verwerteten Ergebnisse an Dritte, einschließlich der Regierungen der Mitgliedstaaten und der assoziierten Staaten gefördert werden, damit die Nutzung dieser Ergebnisse ermöglicht und Doppelarbeit in der Forschung vermieden wird. (DIPF/Orig.) |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 2000_(CD) |