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Es steht zu befuerchten, dass der Aufbau der Jugendhilfe in den neuen Bundeslaendern zu sehr mit Blick auf die Jugendhilfe des westlichen Teils der Bundesrepublik erfolgt. Die spezifischen Schwierigkeiten, vor denen die Jugendhilfe der neuen Bundeslaender steht, lassen sich aber nach Auffassung des Autors nur durch einen eigenstaendigen und grosszuegigen Umgang mit den neuen Rechtsgrundlagen des KJHG bewaeltigen. Dieser grundlegenden Einschaetzung des Autors folgt eine Auseinandersetzung mit verschiedenen, in Ost und West unterschiedlichen und aus der jeweiligen politischen Geschichte erklaerbaren Sichtweisen, z. B. hinsichtlich "Erziehung" (in den alten westlichen Bundeslaendern: zur eigenverantwortlichen Persoenlichkeit - in den oestlichen neuen Bundeslaendern: zum allseitig gebildeten staatsbewussten Buerger mit sozialistsicher Einstellung); "Erziehungsrecht der Eltern" (im Westen vorrangig gegenueber dem Eingreifen einer Jugendhilfe) u.a.m. Die Problematik, dass der Leistungskatalog des neuen KJHG eine ungeheure Aufgabenausweitung gegenueber der Jugendhilfe der frueheren DDR bedeutet, fuer dessen Umsetzung kaum genug Fachkraefte vorhanden sind, wird vom Autor abschliessend eroertert.
Erfasst von
Deutsches Jugendinstitut, München
Update
1994_(CD)
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0022-5940
Rummel, Carsten: Zu den spezifischen Bedingungen fuer den Aufbau eines Jugendhilfesystems in den neuen Bundeslaendern. 1991.
2690583
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