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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionDeutschland / Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Deutschland / Deutscher Bundestag / Fraktion der FDP
TitelFörderlücke bei Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung bei Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/2213).
QuelleBerlin: Bundestag (2018), 7 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheDrucksache / Deutscher Bundestag. Dr. 19/2459 v. 04.06.2018
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
ISSN0722-8333
SchlagwörterAufenthaltsrecht; Auslandsbeziehungen; Sozialgesetzbuch; Grundsicherung; Ausbildungsförderung; Bundesausbildungsförderungsgesetz; Aufenthaltsdauer; Leistungsanspruch; Auszubildender; Student; Ausland
Abstract"Bei Personen, die sich mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland aufhalten, kann es bei Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums zu Förderlücken kommen: Nach 15 Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet greift der Leistungsausschluss nach § 22 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), die Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgt ab diesem Zeitpunkt - trotz eventueller Bedürftigkeit - weder über das Asylbewerberleistungsgesetz noch über das Sozialgesetzbuch. Dies kann dazu führen, dass sich Personen, die sich mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland aufhalten, durch Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums schlechter stellen, da sie keinerlei Leistungen mehr erhalten. Es stellt sich die Frage, wie die betroffenen Personen während eines Studiums oder einer Berufsausbildung, die nicht oder nur in geringem Maße vergütet wird, ihren Lebensunterhalt sicherstellen können." Forschungsmethode: Dokumentation. (Textauszug, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2019/1
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