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Autor/inRoll, Sigmar
TitelUnterschiede zwischen kommerziell und gemeinnützig veranstalteten Jugendreisen.
QuelleIn: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis, 63 (2018) 1, S. 22-27Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1865-9330
SchlagwörterJugendtourismus; Jugendhilfe
AbstractIn der Rubrik Recht und Rechtsprechung steht ein Urteil des 13. Senats des Finanzgerichts Köln im Mittelpunkt, in dem Kriterien für nicht-kommerziell veranstaltete Jugendreisen aus steuerrechtlicher Sicht beurteilt wurden. Das Urteil mit dem Az. 13 K 1160/13 - n.rkr., stammt vom 19.01.2017. Der Leitsatz des Bearbeiters lautet: Die Veranstaltung von Jugendreisen durch einen Verein ist nur dann als gemeinnützig anzusehen, wenn die wirtschaftliche Betätigung sich von einem kommerziellen Veranstalter unterscheidet etwa durch besondere erzieherische Förderung, besonderes Augenmerk auf den Jugendschutz, optimierten Betreuungsschlüssel oder die besondere Zielgruppe sozial benachteiligter junger Menschen.
Erfasst vonBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update2018/2
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