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Autor/inBurkert, Carola
TitelZur Bilanz des neuen Anerkennungsgesetzes.
QuelleAus: Fachtag Anerkennung und Fachkräftesicherung 2014. Erwartung erfüllt? Bilanz und Perspektiven der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Wiesbaden (2015) S. 13-18
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Sammelwerksbeitrag
SchlagwörterKultur; Interkulturelle Kompetenz; Migrationshintergrund; Politik; Unternehmensberatung; Berufliche Integration; Berufliche Qualifikation; Ausbildungsabschluss; Fachkraft; Weiterbildungsberatung; Anerkennung; Kompetenzentwicklung; Quote; Arbeitnehmer; Ausländer; Rat Suchender; Hessen
AbstractDas Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (BQFG) trat am 1. April 2012 in Kraft. Das Gesetz beinhaltet einen Rechtsanspruch - nun endlich unabhängig vom Migrationsstatus und der Staatsangehörigkeit - auf das Verfahren der Überprüfung der Gleichwertigkeit für eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit einem deutschen Abschluss für Berufe in Zuständigkeit des Bundes. Durch systematische Ermittlung und geregelte Verfahren sind nun Qualifikationen und Qualifikationsunterschiede festzustellen. Die Gleichwertigkeitsprüfung bietet eine Grundlage für zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen im Anschluss an das Verfahren. Das Gesetz umfasst einerseits die Verfahren einer beruflichen Anerkennung von reglementierten Berufen, die bundesrechtlich geregelt sind (z. B. Krankenpfleger, Ärzte): Eine vollständige Gleichwertigkeit ist bei reglementierten Berufen eine Voraussetzung für eine Berufsausübung. Andererseits umfasst das Gesetz auch Verfahren für nicht reglementierte Berufe wie Ausbildungsberufe: Für eine Berufsausübung ist eine (Teil-)Anerkennung nicht unbedingt notwendig, kann aber die Arbeitsmarktintegration (Einstieg, Stellung, Bezahlung) unterstützen bzw. erleichtern. Das Gesetz umfasst keine Bewertung von Qualifikationen von Personen, die keine formalen Berufsabschlüsse haben und keine Bewertung von schulischen und hochschulischen Studien- und Prüfungsleistungen. Die Bewertung von Hochschulabschlüssen (wenn nicht gesetzlich geregelt wie z. B. bei Ärzten) erfolgt durch eine Verfahren bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Die landesgesetzlich reglementierte Berufe (z.B. Lehrer, Erzieher) stehen in Verantwortung der 16 Bundesländer, hierzu sind jeweils eigene Ländergesetze notwendig. Seit der Einführung zum 01. April 2012 ist einige Zeit vergangen. Die nun folgende Zwischenbilanz zeigt deshalb den Sachstand und den hieraus entstehenden Handlungsbedarf auf. (Textauszug, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2015/3
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