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InstitutionDeutschland / Bundesministerium für Arbeit und Soziales
TitelZweiter Bericht der Bundesregierung gemäß § 154 Absatz 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre.
[Stand:] 19. November 2014.
QuelleBerlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2014), 117 S.
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
SchlagwörterSoziale Situation; Gesundheitsfürsorge; Altersversorgung; Arbeitszeitgestaltung; Demografischer Wandel; Rentenreform; Teilnahme; Wirtschaftslage; Personalpolitik; Beschäftigungsentwicklung; Arbeitslosigkeit; Arbeitsmarktentwicklung; Arbeitsplatzgestaltung; Erwerbsbeteiligung; Erwerbspersonenpotenzial; Rentenpolitik; Altersadäquater Arbeitsplatz; Weiterbildung; Rentenalter; Arbeitsorganisation; Auswirkung; Älterer Arbeitnehmer
AbstractDer Gesetzgeber hat im Jahr 2007 im Rahmen der Entscheidung zur Anhebung der Altersgrenzen die Bundesregierung beauftragt, '(...) den gesetzgebenden Körperschaften ab dem Jahr 2010 alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelalters-grenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können.' Der erste Bericht der Bundesregierung konnte positive Entwicklungen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in zentralen Feldern, wie zum Beispiel Erwerbsbeteiligung, Weiterbildungsbeteiligung, altersgerechter Arbeitsorganisation u.a. aufzeigen. Festgestellt wurde aber auch, dass sich der eingeleitete Paradigmenwechsel bis zum Abschluss der Anhebung der Altersgrenzen im Jahr 2029 in weiteren Verbesserungen der Arbeitsbedingungen Älterer niederschlagen muss. Der vorliegende zweite Bericht zeigt eine Fortsetzung der positiven Entwicklung. (Textauszug, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2015/2
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