Literaturnachweis - Detailanzeige
| Autor/in | Tießler-Marenda, Elke |
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| Titel | Nach der Reform. Aktuelle Erfahrungen mit der Umsetzung von Hartz IV mit Blick auf Menschen mit Migrationshintergrund. Gefälligkeitsübersetzung: After the reform. Current experiences with the implementation of Hartz IV in regard to persons with a migration background. |
| Quelle | Aus: Rudolph, Clarissa (Hrsg.); Niekant, Renate (Hrsg.): Hartz IV. Zwischenbilanz und Perspektiven. Münster: Verl. Westfäl. Dampfboot (2007) S. 219-235 |
| Reihe | Arbeit - Demokratie - Geschlecht. 5 |
| Sprache | deutsch |
| Dokumenttyp | gedruckt; Sammelwerksbeitrag |
| ISBN | 978-3-89691-663-1 |
| Schlagwörter | Bildung; Vorurteil; Förderung; Förderungsmaßnahme; Kind; Sprachförderung; Politik; Sozialgesetzbuch; Finanzierung; Hartz-Reform; Ausbildung; Arbeitslosigkeit; Arbeitsmarktpolitik; Qualifikation; Benachteiligung; Integration; Umsetzung; Zuwanderung; Hartz-Reform; Flüchtling; Jugendlicher; Migrant; Deutschland |
| Abstract | "Die Gründe für die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Migrationshintergrund, so Elke Tießler-Marenda, 'sind noch vielfältiger als bei Deutschen ohne Migrationshintergrund'. Ein Konzept von 'Fördern und Fordern' müsse darum bei den spezifischen Bedarfen von Menschen mit Migrationshintergrund ansetzen, wenn es erfolgreich (nicht nur) in den ersten Arbeitsmarkt integrieren will. Hier sei noch vor der Integration in den Arbeitsmarkt bei der Bildung anzusetzen und gezielte Förderungen von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Migrationshintergrund zu entwickeln, um ihre Benachteiligung im Bildungs- und Ausbildungssektor frühzeitig aufzufangen. Sprachförderung zur Aufhebung von Sprachdefiziten sei von Nöten, insbesondere berufsspezifische Sprachförderung, um den diesbezüglichen größten Vermittlungshemmnissen für Menschen mit Migrationshintergrund vorzubeugen. Abgesehen davon seien aber immer noch Vorurteile gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund abzubauen, denn sie stehen ihrer Anstellung und auch ihrer Ausbildung nach wie vor am meisten im Weg. Tießler-Marenda hält fest, dass Gelder bereitgestellt werden müssen für eine stabile Finanzierung von spezifischen Förderungsmaßnahmen für Bildung, Ausbildung und berufliche Qualifizierung von Menschen mit Migrationshintergrund. Nicht zu vergessen: Die Regelung des Zuwanderungsgesetzes müsse überdacht werden. Kriegsflüchtlinge und Geduldete sind trotz Arbeitserlaubnis von den Leistungen nach SGB II ausgeschlossen." (Autorenreferat). |
| Erfasst von | GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim |
| Update | 2008/1 |