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Autor/inHerrmann, Oliver
InstitutionDeutscher Hochschulverband
TitelDie Berufung von Professorinnen und Professoren.
Die Berufungsvoraussetzungen und das Berufungsverfahren.
QuelleBonn: Deutscher Hochschulverband (2007), VII, 511 S.Verfügbarkeit 
Zugl.: Frankfurt/Main, Univ., Fachber. Rechtswissenschaft, Diss., 2006.
ReiheWissenschaftspolitik und Wissenschaftsrecht. 12
BeigabenLiteraturangaben S. 481-511; Anmerkungen 2130
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISBN978-3-924066-82-6
SchlagwörterStaat; Berufung; Hochschullehrer; Dissertation; Hochschule; Verwaltung; Deutschland
AbstractDie Berufung von Professorinnen und Professoren ist für die Hochschule von herausragender Bedeutung. Die getroffenen Entscheidungen bestimmen die Qualität von Forschung und Lehre und prägen damit die Zukunft des Fachbereichs und der gesamten Hochschule. Der Autor unternimmt es, dieses für die Weiterentwicklung der hochschulgebundenen Wissenschaft theoretisch und vor allem auch praktisch zentral wichtige Problemfeld juristisch zu durchdringen. Die zahlreichen, von den Gesetzgebern des Bundes und der Länder oft nur fragmentarisch verhandelten materiellen und vor allem prozeduralen Rechtsfragen zu den Einstellungsvoraussetzungen für Professoren und Juniorprofessoren sowie zu dem Berufungsverfahren für diese Hochschulmitglieder werden sowohl hochschulrechtlich als auch verfassungsrechtlich erörtert. Dabei geht der Autor ausführlich auf die aktuellen Regelungen der einzelnen Bundesländer ein. In diesem Kontext geht der Autor u.a. auf die dreijährige Sperrfrist nach Annahme eines Rufes sowie auf das Hausberufungsverbot ein. Diese sog. negativen Einstellungsvoraussetzungen für Professoren unterzieht der Verfasser einer verwaltungsrechtlich, aber insbesondere auch einer verfassungsrechtlichen Bewertung. Im zweiten Hauptteil wird das Berufungsverfahren in der Hochschule dargestellt. Es werden die einzelnen Verfahrensschritte nachgezeichnet, mögliche Verhaltensalternativen erörtert und die sich stellenden Rechtsprobleme, die sich beim Zusammenwirken der Gremien und Organe (Berufungskommission, Fachbereichsrat, Senat, Hochschulleitung) ergeben können, analysiert. Ob und inwieweit der Letztentscheidungsträger - sei es Ministerium oder neuerdings die Hochschulleitung - von der Listenreihenfolge abweichen kann, wird umfassend erörtert. Schließlich werden die Rechtsschutzmöglichkeiten von Bewerbern und Hochschule dargestellt. In einem Ausblick werden die Reformideen des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft und des Wissenschaftsrates kritisch hinterfragt. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Hochschulrektorenkonferenz, Bonn
Update2007/4
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