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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Ab dem Jahre 1983 gilt in Frankreich ein flexibler Integrationsbegriff. Danach ist Integration "gegeben, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher von einer Schule auf eine andere, weniger segregative Schule ueberwechselt", dabei aber auch die von ihm benoetigte besondere Hilfe erhaelt. Als Ziel sollen das behinderte Kind, der behinderte Jugendliche in eine normale Umwelt eingegliedert werden und sollen Schwierigkeiten vermieden werden, die zu einer Aussonderung fuehren. Die Rechtsvorschriften fordern jeweils individuelle Entscheidungen; hierbei ist die schulische Integration nur eine von mehreren Foerdermoeglichkeiten fuer das Kind. Die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Einrichtungen und Fachleuten ist rechtlich geregelt. Der Geltungsbereich des 1975 erlassenen Gesetzes betrifft Kinder/Jugendliche mit einer sensorischen, motorischen oder geistigen Behinderung; in die 1983 herausgegebenen Erlasse sind auch kranke Kinder und Kinder mit Verhaltensstoerungen einbezogen. (Gemeint sind Kinder, "die sich in Schwierigkeiten befinden"). Bei allen Massnahmen spielt die Beteiligung der Eltern eine wichtige Rolle.
Erfasst von
Hessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update
1994_(CD)
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0930-696X
Krieg, Ortwin: Stand der schulischen Eingliederung der Behinderten in Frankreich. 1987.
2153672
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