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Autor/inKiel, Ewald
InstitutionPädagogische Hochschule (Heidelberg). Institut für Weiterbildung
TitelDas ukrainische Bildungssystem.
Gefälligkeitsübersetzung: The Ukrainian education system.
QuelleAus: Neues Hochschulorgan: Hochschulrat. Aktuelle Schulsysteme II, Frankreich, Ukraine [u.a.]. Aktivitäten der Hochschule. Heidelberg: Pädagogische Hochschule (2001) S. 28-35
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ReiheInformationsschrift zur Lehrerbildung, Lehrerfortbildung und pädagogischen Weiterbildung. 60
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Sammelwerksbeitrag; Graue Literatur
SchlagwörterBildung; Bildungsgang; Bildungsreform; Bildungsangebot; Elementarbereich; Vorschule; Schule; Schullaufbahn; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Grundschule; Primarbereich; Gymnasium; Nachfolgestaat; Nachsozialistische Gesellschaft; Bildungseinrichtung; Sowjetunion; Ukraine
AbstractDer vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über das Bildungssystem in der Ukraine. Zunächst geht der Autor auf die politischen Rahmenbedingungen ein. Danach wird die bildungspolitische Position der Ukraine analysiert. Die Verantwortlichen in der Ukraine haben sich bei der Neuorientierung ihres Bildungssystems entschlossen, eine Anlehnung an westeuropäische Rechtsformen zu praktizieren und sich an Bildungssystemstandards westeuropäischer Länder zu orientieren. Die Ukraine bemüht sich auf formaler Ebene peinlich genau, westeuropäischen Standards zu genügen. Im dritten Abschnitt wird die Grundstruktur des ukrainischen Bildungswesens vorgestellt. Die Aufnahme in Erziehungsinstitutionen des Landes kann mit dem dritten Lebensmonat beginnen, mit der Aufnahme in staatliche oder betriebliche Krippen und Kindergärten. Die Erziehung nur im Elternhaus bis zum Beginn der Schule ist seltener als der Weg über die frühen staatlichen, betrieblichen Krippen und Kindergärten. Es besteht die Möglichkeit, dass die Kinder drei oder vier Jahre die Grundschule besuchen. Sie können entweder mit dem sechsten Lebensjahr in die so genannten "Nullklassen" eingeschult werden oder mit dem siebten Lebensjahr in die erste Klasse. Die "Nullklasse" ist ähnlich einer Vorschule. Nach der hieraus resultierenden drei oder vier Jahre dauernden Grundschulzeit folgt entweder die Mittelschule oder das Gymnasium/Lyzeum. Die Mittelschule wird mit der neunten Klasse und Abschlussprüfung abgeschlossen. Gymnasien und Lyzeen werden bis zur elften Klasse besucht und dann ebenfalls mit Abschlussprüfung abgeschlossen. Die von der ukrainischen Regierung konstatierte zwölf Jahre währende Schulzeit ergibt sich aus der Berücksichtigung der so genannten "Nullklassen", die bei der Nummerierung der Schuljahre nicht mitgerechnet wird. (ICD).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2004_(CD)
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