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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inSchell, Werner
TitelFinanzierung durch Krankenversicherung von Tandem oder Rollstuhl-Bike.
QuelleIn: Deutsche Behinderten-Zeitschrift, 37 (2000) 5, S. 40-42Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0175-5854; 0939-4702
SchlagwörterUrteil; Finanzierung; Behindertenhilfe; Freizeitsport; Bundessozialgericht; Behinderter Mensch; Jugendlicher
AbstractDie gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse) kann verpflichtet sein, jugendlichen Behinderten ein Rollstuhl-Bike bzw. ein Tandem zu finanzieren. Diese Einschätzung ergibt sich aus zwei interessanten Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG). Dabei ging es jeweils um jugendliche Behinderte, bei denen die zuständigen gesetzlichen Krankenkassen die Finanzierung von Hilfsmitteln, zum einen ein handbetriebenes "Rollstuhl-Bike" und zum anderen ein"Tandem" (Therapie-Fahrrad) verweigerten. Die Richter teilten die Rechtsauffassung der Krankenkassen nicht und sprachen den versicherten Behinderten weitgehend die Ansprüche auf die beantragten Hilfsmittel zu. Die beiden Sachverhalte und Entscheidungen werden wegen ihrer Bedeutung im einzelnen vorgestellt. (Orig.).
Erfasst vonBerliner Landesinstitut für Schule und Medien
Update2002_(CD)
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