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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionNordrhein-Westfalen. Kultusmin.
TitelNachtraegliche Erlangung der Hochschulreife in Nordrhein-Westfalen.
Verordnung ueber d. Abiturpruefung fuer Nichtschueler. (Pruefungsordnung gemaess Paragraph 26b SchVG-PONSchA).
QuelleIn: Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste / Bundesanstalt für Arbeit, (1985) 32, S. 1143-1147Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0723-8525
SchlagwörterHochschulreife; Verordnung; Nordrhein-Westfalen
Update1994_(CD)
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