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Autor/inKaiser, Guenther
TitelMoeglichkeiten der Entkriminalisierung nach dem Jugendgerichtsgesetz im Vergleich zum Ausland.
Paralleltitel: Possibilities of decriminalization according to juvenile court law in Germany as compared with the possibilities in other countries.
QuelleIn: Zeitschrift für Pädagogik, 29 (1983) 1, S. 31-48Infoseite zur Zeitschrift
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BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0044-3247
URNurn:nbn:de:0111-pedocs-142480
SchlagwörterVergleich; Vergleichsuntersuchung; Sozialisation; Jugend; Jugendgerichtsgesetz; Jugendstrafrecht; Sanktion; Delikt; Kriminalität; Resozialisierung; Strafmündigkeit; Strafrecht; Strafverfolgung; Strafvollzug; Freiheitsstrafe; Jugendkriminalität; Jugendstrafe; Jugendstrafvollzug; Bewährung; Kriminalisierung; Prävention; Verminderung; Jugendlicher; Ausland; Deutschland
AbstractDie rechtliche Analyse des Jugendgerichtsgesetzes zeigt, daß die geltenden Regelungen vielfältige und individualisierende Wege für Reaktionen im Bereich minderschwerer Kriminalität bieten. Der Einfluß derartiger Regelungen führt mittelbar zur Zurückdrängung der Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen zugunsten der Ausdehnung ambulanter oder nur freiheitsbeschränkender Maßnahmen. Gleichwohl ist solche Handhabung nicht weniger angemessen. Die gesetzlichen Grenzen sollten allerdings nicht übermäßig ausgedehnt werden. Eine wirksamere Verbesserung kann aber erreicht werden durch Ausweitung der tatsächlich erreichbaren Sozialisationsangebote. Der präventive Nutzen solch qualitativ angereicherter Reaktionen könnte die Anstrengungen beträchtlich unterstützen, um eine vornehmlich punitive Behandlung der Jugendkriminalität zu vermeiden. Ferner verdient hervorgehoben zu werden, daß die Reichweite der Maßnahmen des Jugendkriminalrechts beide Möglichkeiten umschließt, nämlich verhältnismäßig gering eingreifende Maßnahmen unter Vermeidung von Anklage und Verurteilung zu freiheitsentziehenden Sanktionen, z.B. durch Betreuung und Überwachung verbunden mit Arbeitsauflagen. Überdies ist die Anwendung der Schadenswiedergutmachung und die weitere Ausdehnung der Strafaussetzung zur Bewährung zu empfehlen. Hingegen erscheint die Entkriminalisierung durch Anhebung der Strafmündigkeitsgrenze gegenwärtig noch nicht genügend geklärt, um die möglichen Konsequenzen und Alternativen zureichend zu überblicken. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonLandesinstitut für Schule, Soest
Update1994_(CD)
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