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Autor/inLudemann, Peter
TitelJugendhilfeausschuss und Arbeitsgemeinschaften 1.
QuelleIn: Jugendwohl, 72 (1991) 5, S. 240-247Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0022-5975
SchlagwörterKooperation; Arbeitsgemeinschaft; Jugendhilfeausschuss; Arbeitsgemeinschaft; Kinder- und Jugendhilfegesetz; Kooperation; Öffentliche Trägerschaft; Freie Trägerschaft; Jugendhilfeausschuss
AbstractDer Artikel stellt die nach dem neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ab 1.1. 1991 neu geschaffene Moeglichkeit der Bildung von Arbeitsgemeinschaften vor, die der Zusammenarbeit der Traeger der oeffentlichen Jugendhilfe und der Traeger der freien Jugendhilfe sowie der Mitarbeit der freien Traeger in der Jugendhilfe auf veraenderter Grundlage dienen sollen. Ausserdem wurden die Kompetenzen des Jugendhilfeausschusses (bisher Jugendwohlfahrtsausschuss) so erweitert, dass zusaetzlich zur Behandlung aktueller Problemsituationen von Kindern und Jugendlichen, zu Vorschlaegen fuer die Weiterentwicklung der Jugendhilfe und zur Foerderung der freien Jugendhilfe die Jugendhilfeplanung getreten ist. Angesichts der Aufgaben des KJHG, positive Lebensbedingungen fuer junge Menschen und ihre Familien und eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten bzw. zu schaffen, waechst dem Jugendhilfeausschuss mit der Jugendhilfeplanung eine bedeutsame gesellschafts- und fachpolitische Aufgabe im Bereich der kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zu. Der bisher schon praktizierten Mitwirkung der freien Traeger kommt mit der Soll- Vorschrift des KJHG zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften groesseres Gewicht im Hinblick auf Planung, Umsetzung, Auswertung und Weiterentwicklung von Diensten, Einrichtungen und Veranstaltungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zu. Dies soll im Rahmen der Kooperation von Jugendhilfeausschuss, Verwaltung des Jugendamts, Arbeitsgemeinschaften und freien Traegern zum Tragen kommen.
Erfasst vonDeutsches Jugendinstitut, München
Update1994_(CD)
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