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Autor/inRummel, Carsten
TitelEntmuendigung oder Foerderung von elterlicher Autonomie. Der Widerspruch zwischen dem Jugendhilferecht und dem Recht der elterlichen Sorge.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 40 (1992) 3, S. 358-377Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterElterliche Sorge; Rechtsreform; Kinder- und Jugendhilfegesetz; Kinder- und Jugendhilferecht
AbstractEs wird zunaechst auf den Widerspruch zwischen dem Jugendhilferecht und dem Recht der elterlichen Sorge hingewiesen, zumal das KJHG elterlich verantwortliche Beziehungen in der Krise, aber auch im Konfliktfall zwischen den Eltern erhalten will. Dann wird herausgearbeitet, welche Vorstellungen bei der rechtlichen Ausgestaltung des Kind- Eltern- Verhaeltnisses und der Eingriffsbefugnisse des Staates eine Rolle spielten. Das Bundesverfassungsgericht hat Grundprinzipien des Verhaeltnisses Kind-Eltern-Staat festgehalten, wobei die elterliche Autonomie im Dienste des Kindes nicht nur vor Eingriffen des Staates zu schuetzen, sondern auch aktiv zu foerdern ist. Die 1980 in Kraft getretene Sorgerechtsreform akzentuierte dann weiter die Kindbezogenheit des Eltern-Kind- Verhaeltnisses, die dann ins KJHG muendet. Hervorstechend beim KJHG ist die Leistungsbezogenheit ihrer Massnahmen und das zu Anwendung kommende Subsidiaritaetsprinzip. Auch das Verhaeltnis zwischen Hilfeempfaengern und Experten hat sich gewandelt. Allerdings bleiben Ungereimtheiten und Widersprueche zwischen KJHG und Sorgerecht auf mehreren Ebenen bestehen. Dies wird vor dem Hintergrund historisch entstandener Familienbilder gesellschaftlich weitgehend akzeptiert. Es wird abschliessend diskutiert, wie ein optimales Sorgerecht aussehen muesste, das Entwicklungsinteressen des Kindes unabhaengig von der jeweiligen familialen Situation beruecksichtigt.
Erfasst vonDeutsches Jugendinstitut, München
Update1994_(CD)
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